Aktualisierte Informationen zum Blindengeld

In den vergangenen Wochen gab es mehrere Änderungen bei den Landesblindengeldern und die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII hat sich auf 717,07 Euro monatlich erhöht.

Neben der angepassten "Deutschlandkarte" und den Tabellen sowie Grafiken zu den Vergleichszahlen finden Sie detaillierte Informationen zu den Blindengeldleistungen der einzelnen Bundesländer. Alle Links zu den einschlägigen Blindengeldgesetzen sind zudem auf einen aktuellen Stand gebracht worden. Das Informationsangebot des DBSV finden Sie unter folgendem Link:

www.dbsv.org/blindengeld.html