Bayern führt ab 2018 Sehbehindertengeld ein

In Bayern wird zum 1. Januar 2018 ein staatlicher Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen eingeführt. Das hat der Bayerische Landtag gestern mit der Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit einem Sehvermögen von zwei bis fünf Prozent 176 Euro pro Monat erhalten. Das entspricht rund 30 Prozent des bayerischen Blindengeldes. Menschen, die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben, erhalten monatlich 352 Euro.

„Im Jahr 2008 haben wir unsere sozialpolitische Initiative für ein Sehbehindertengeld gestartet“, erinnert Judith Faltl, Landesvorsitzende des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB). „Nach zehn Jahren können wir endlich deren erfolgreichen Abschluss feiern. Es ist wichtig, dass der behinderungsbedingte Mehraufwand hochgradig sehbehinderter Menschen durch ein abgestuftes Blindengeld anerkannt wird.“

„Mit Bayern gewähren inzwischen sieben Bundesländer ein Sehbehindertengeld“, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Wir erwarten, dass sich auch die anderen Länder ihrer Verantwortung stellen. Denn es braucht angemessene Nachteilsausgleiche, um der inklusiven Gesellschaft Schritt für Schritt näher zu kommen.“