Blindengeld steigt in zwei Bundesländern
Zum Beginn des neuen Jahres gibt es gute Nachrichten für Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein.
Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort Teilhabegeld genannt) tritt im Januar in Kraft. Der Nachteilsausgleich steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro (für Minderjährige) pro Monat.
Auch in Schleswig-Holstein geht es voran: Kurz vor Jahresende 2025 hatte der Landtag eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 25 Euro monatlich beschlossen. Diese wird ab dem 1. April 2026 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, sodass die Erhöhung faktisch ab Januar 2026 gilt. Das Landesblindengeld beträgt damit 350 Euro pro Monat für erwachsene blinde Menschen, 250 Euro für minderjährige blinde Menschen und 450 Euro für taubblinde Menschen.
„Die beiden Erhöhungen des Landesblindengeldes sind zu begrüßen und dringend notwendig, um blinden sowie taubblinden Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern“, sagt Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV. Problematisch ist aber weiterhin der große Flickenteppich: „Ziel des Verbandes ist und bleibt daher die Schaffung eines bundesweit einheitlichen, auskömmlichen, einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes sowie entsprechender Leistungen für taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.“
Alle aktuellen Blindengeldbeträge können Sie auf www.dbsv.org/blindengeld.html nachlesen.