Behindertenrechtskonvention der UN: DBSV wirkt an Staatenprüfung mit

Wie weit ist Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)? Um diese Frage zu beantworten, findet in den kommenden drei Jahren eine sogenannte Staatenprüfung statt. Zuständig ist der BRK-Ausschuss der Vereinten Nationen, der dem Menschenrechtskommissar unterstellt ist.

In Deutschland haben sich behindertenpolitisch engagierte Verbände zur BRK-Allianz zusammengeschlossen. Mitte Juni hat das Bündnis dem Prüfausschuss einen Bericht zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der BRK zukommen lassen. Zudem hat die Allianz eine umfangreiche Liste von Fragen erstellt und dem Ausschuss zur Aufnahme in den offiziellen Fragenkatalog vorgeschlagen. Der DBSV hat sich aktiv in beide Dokumente eingebracht. So wurden beispielsweise Vorschläge des DBSV zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages, zu den Rechten taubblinder Menschen und zur Digitalisierung übernommen.

Die Staatenprüfung wird bis 2020 laufen. Auf den Fragenkatalog muss die Bundesregierung mit einem Prüfbericht antworten, der vor dem Ausschuss diskutiert wird. Im Anschluss werden Handlungsempfehlungen für Deutschland verabschiedet. Der DBSV wird diesen Prozess gemeinsam mit der BRK-Allianz kritisch begleiten.