DBSV verabschiedet Resolution zu Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz

In einer Resolution hat der Verbandstag des DBSV am Samstag eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit gefordert.

Zentraler Punkt: Wenn es um etwas so wichtiges wie die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben geht, darf die Politik nicht länger auf Freiwilligkeit setzen - auch der privatrechtliche Bereich muss endlich in die Pflicht genommen werden. Konkret fordert der DBSV entsprechende Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weitere Punkte sind eine rechtliche Umsetzung des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen, bei dem es um Einzelfalllösungen zur Überwindung von Zugangshürden geht, eine Einschränkung der Rechtfertigungsgründe für eine ungleiche Behandlung behinderter Menschen und ein verbesserter Rechtsschutz bei Verstößen gegen das AGG. Die vollständige Resolution im Wortlaut finden Sie unter:

www.dbsv.org/resolution/vbt-2018-res-barr-disk.html