E-Roller auf Gehwegen - dreimal Neues zum Dauerthema
Politisch, mit Öffentlichkeitsarbeit und juristisch sind in diesem Jahr der DBSV und seine Mitgliedsvereine gegen die Probleme vorgegangen, die E-Roller auf Gehwegen verursachen. Da passt es, dass wir im letzten Newsletter des Jahres zum E-Roller-Thema aus drei völlig verschiedenen Blickwinkeln über diese Dauerbaustelle berichten.
- Am Freitag, dem 19. Dezember, wird es spannend im Bundesrat, denn dann soll über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entschieden werden. Der DBSV hat den Entwurf der Bundesregierung scharf kritisiert und sich starke Partner gesucht, wie unser Newsletter am 26. November berichtete. E-Roller verursachen massive Gefahren für alle, die zu Fuß unterwegs sind, und die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, daran etwas zu ändern. Der Entwurf würde vielmehr bedeuten, das aktuelle Abstellchaos auf Dauer beizubehalten, denn die Städte könnten weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen für Leih-Roller einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Bei Fehlverhalten von E-Roller-Fahrenden sollen weiterhin nur milde Bußgelder drohen. Zudem soll das Fahren von E-Rollern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. Konflikte mit Zufußgehenden sind dadurch vorprogrammiert.
Der Bundesrat hatte die Änderung der eKFV eigentlich schon im November auf der Agenda, verwies die Sache aber zurück in die Fachausschüsse. Diese kommen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während Verkehrs- und Innenausschuss die Vorschläge der Bundesregierung weitgehend unterstützen, hat der Ausschuss für Soziales die Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger betont, die mit den geplanten Regelungen verbunden sind. Drücken wir also die Daumen, dass der Bundesrat die Priorität auf Sicherheit und Barrierefreiheit legt und kräftige Nachbesserungen der vorgesehenen Regelungen einfordert. - Eine gute Nachricht kommt derweil vom Bundesjustizministerium. Dieses hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vorgelegt. Damit wird der langjährigen Forderung des DBSV Rechnung getragen, Unfallopfer besser zu schützen. Bislang ist es für Menschen, die über einen herumliegenden E-Roller fallen und sich verletzen, sehr schwer bis unmöglich, Schadenersatz zu erhalten. Das soll sich nun ändern, denn die bisherige Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge wird aufgehoben. Für diese gelten damit künftig die „verschuldensunabhängige Halterhaftung“ und die „Haftung der fahrzeugführenden Person aus vermutetem Verschulden“, was im Klartext bedeutet: Im Zweifel haftet auch die Verleihfirma.
- Um den juristischen Kampf gegen das Abstellchaos geht es im neuen Sichtweisen-Podcast. Unser Berliner Landesverein ABSV hatte mit Unterstützung der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) eine Verbandsklage eingereicht. Im Podcast sprechen Bedia Kunz, die stellvertretende Vorsitzende des ABSV, Dr. Michael Richter von der rbm und DBSV-Justiziarin Christiane Möller über die Hintergründe der Klage. Dabei wird deutlich, warum das Verfahren trotz der Rücknahme der Klage ein großer Erfolg und wichtiger Schritt auf dem Weg zu hindernisfreien Gehwegen in der Hauptstadt ist. Hören Sie gleich mal rein unter:
https://sichtweisen.podigee.io/85-e-roller-verbandsklage