Erster bundesweiter Warntag am 10. September - DBSV fordert Barrierefreiheit bei Notfallinformationen

Wenn durch Naturkatastrophen oder wegen anderer Notfälle Gefahr droht, muss die Bevölkerung schnell und zuverlässig gewarnt werden. Um den Ernstfall zu proben, findet morgen, am 10. September, der erste bundesweite Warntag statt. Um 11:00 Uhr startet der Probealarm, der 20 Minuten dauern wird. Dafür nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle, von der Warn-App NINA über eine Vielzahl von Medien bis zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen.

Auch blinde und sehbehinderte Menschen müssen im Katastrophenfall sofort Bescheid wissen, weshalb dieses Thema regelmäßig auf der Agenda des DBSV steht. So hat der Verband immer wieder auf Barrierefreiheit der Anwendung NINA gedrängt (die Abkürzung steht für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“) und zuletzt zu Beginn der Corona-Pandemie Nachbesserungen gefordert. Morgen wird sich herausstellen, ob die Probewarnungen der App auch für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich sind.

Parallel setzt sich der DBSV dafür ein, dass Notfallinformationen auch im Fernsehen sowie bei Medienangeboten im Internet barrierefrei zugänglich sind. Rückenwind kommt von der EU, denn die europäische „Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie“ macht in Artikel 7 Absatz 5 klare Vorgaben, die auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. Der DBSV fordert, dass konsequent das Zwei-Sinne-Prinzip angewandt wird: Warnungen über eine Schrift, die auf dem Fernsehbildschirm durchläuft, müssen also immer durch Ansagen ergänzt werden.

Hintergrund: Bundesweiter Warntag

Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag erstmalig am 10. September und ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Ausführliche Informationen stehen auf der Internetseite www.bundesweiter-warntag.de zur Verfügung.