Woche des Sehens 2026 - jetzt Ihre Aktion eintragen, Material bestellen und Förderung beantragen!
Der Oktober rückt näher - und damit auch die 25. Woche des Sehens! Zeit für einen Check, ob alles erledigt ist, was in dieser Planungsphase ansteht.
1. Veranstaltung eingetragen?
Unser Online-Veranstaltungskalender unter www.woche-des-sehens.de/veranstaltungen füllt sich: Schon jetzt sind viele Aktionen eingetragen. Schauen Sie gerne mal rein! Und tragen Sie auch gleich Ihre eigene Aktion ein, damit Interessierte darauf aufmerksam werden. Das ist jetzt noch einfacher geworden, denn der Internetauftritt der Woche des Sehens und damit auch das Formular zum Eintragen von Aktionen in den Veranstaltungskalender sind grundlegend überarbeitet worden. Sie finden es unter:
www.woche-des-sehens.de/fuer-veranstalter/veranstaltung-eintragen
2. Kostenloses Material bereits bestellt?
Im selben Formular können Sie auch gleich die kostenlosen Materialien der Woche des Sehens anschauen und bestellen - von den bewährten Simulationsbrillen in vier Varianten über die neuen Flyer bis zu den beliebten Fähnchen als kleines Geschenk für Kinder und zur Standdeko.
Wenn Ihre Bestellung bis zum 28. September bei uns eingeht, können wir garantieren, dass die Materialien rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
3. Finanzielle Unterstützung beantragt?
Sie haben eine schöne Idee für die Woche des Sehens, aber bei der Umsetzung entstehen Kosten? Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Ihre Veranstaltung zu beantragen.
Sie können bis zum 30. September 2026 Förderanträge stellen. An den Förderkonditionen hat sich ansonsten nichts geändert. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- 3.1 Eine Veranstaltung kann standardmäßig mit bis zu 300 Euro unterstützt werden.
- 3.2 Mindestens ein Partner der Woche des Sehens muss aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Mit "Partner" sind in diesem Zusammenhang gemeint:
- Mitglieder der Landesvereine des DBSV
- Mitglieder der PRO RETINA
- Mitglieder der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
- Mitglieder des Deutschen Komitees zur Verhütung von Blindheit
- 3.3 Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung von mehr als 300 Euro möglich - zum Beispiel bei besonders öffentlichkeits- und medienwirksamen Veranstaltungen oder wenn mehrere Partner der Woche des Sehens beteiligt sind.
- 3.4 Da das Förderbudget begrenzt ist, werden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Alle Details zu den Förderrichtlinien, den förderfähigen Kosten und zur Antragsstellung finden Sie unter:
www.woche-des-sehens.de/fuer-veranstalter/finanzielle-foerderung
Noch Fragen zur Materialbestellung, zur Förderung oder zu Ihrer Veranstaltung? Die Koordinatorin der Woche des Sehens Ria Nguyen freut sich auf Ihre Mail an r.nguyen@dbsv.org und auf viele kreative Aktionen zur Woche des Sehens!
Über die Woche des Sehens
Träger der Kampagne sind neben dem DBSV das Deutsche Komitee zur Verhütung von Blindheit, die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird die "Woche des Sehens" zudem von der Aktion Mensch.