Digitale Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz
Öffentliche Stellen von Bund, Ländern und Kommunen müssen ihre Webseiten, Apps und digitalen Dokumente barrierefrei gestalten. Trotzdem stoßen Menschen mit Behinderungen dort noch immer auf digitale Barrieren.
Das darf eigentlich nicht sein. Verschiedene Gesetze sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Digitale Barrieren stehen diesem Ziel entgegen.
Für den Bund legt das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, die Regeln fest. Die Länder haben eigene, inhaltlich aber weitgehend identische, Gesetze für ihre öffentlichen Stellen und Kommunen. Diese Gesetze beschreiben Maßnahmen, wie öffentliche Stellen Teilhabe verwirklichen können. Geregelt werden auch digitale Angebote.
Für den Bund beschreibt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, die Regeln für digitale Angebote genauer. Öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Außerdem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die angibt, wie barrierefrei ihre Webseiten und Apps sind. Sie müssen auch einen leicht erreichbaren Kontakt anbieten, über den digitale Barrieren gemeldet werden können.
Sind Sie auf eine digitale Barriere auf einer Webseite, in einer App oder in einem PDF einer öffentlichen Stelle gestoßen? Dann melden Sie diesen Fehler bitte direkt der Behörde. Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor.
- Wir haben zu diesem Zweck ein Video erstellt, das hier angesehen werden kann.
- Weiterhin bieten wir in regelmäßigen Abständen Workshops zum Barrieren-Melden an, in denen wir über Rechte und Möglichkeiten aufklären
- Unten finden sich praktische Infos zum Melden von Barrieren nach BGG, aufgeteilt nach typischen Fragen
Digitale Barrieren melden nach BGG - Häufige Fragen
- Was muss barrierefrei sein?
- Was ist eine öffentliche Stelle?
- Was ist eine digitale Barriere?
- Welche Angaben muss ich in meiner Beschwerde machen?
- An wen richte ich meine Beschwerde?
- Wo finde ich die Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Muss die öffentliche Stelle mir antworten und wenn ja, bis wann?
- Was mache ich, wenn ich keine Antwort erhalte oder die digitale Barriere nicht behoben wird?
Was muss barrierefrei sein?
Öffentliche Stellen sind zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten und mobilen Apps verpflichtet. Diese Verpflichtung schließt digitale Dokumente (PDF) und Medieninhalte (Videos oder Grafiken) ein, die auf den Webseiten und Apps veröffentlicht sind. Erfasst sind auch Webseiten und Apps im Intranet (z.B. Campusmanagementsysteme an Hochschulen).
Was ist eine öffentliche Stelle?
Zu den öffentlichen Stellen gehören zum Beispiel Behörden, Hochschulen, Krankenkassen, Gerichte, aber auch bestimmte Einrichtungen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen. Das Nähere zur Definition öffentlicher Stellen des Bundes ist in § 12 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes geregelt. In den Ländern gibt es vergleichbare Regelungen in den einschlägigen Landesvorschriften. Schulen sind von der Verpflichtung in vielen Bundesländern weitgehend ausgenommen.
Es gibt öffentliche Stellen sowohl auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Einen Hinweis, ob Sie es mit einer Webseite oder App einer öffentlichen Stelle zu tun haben, liefert die "Erklärung zur Barrierefreiheit". Liegt eine Erklärung vor, handelt es sich um eine öffentliche Stelle. Der Umkehrschluss gilt bislang nicht, da manche öffentliche Stellen trotz gesetzlicher Vorgabe bislang keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht haben.
Was ist eine digitale Barriere?
Digitale Barrieren im Sinne des Gesetzes liegen in der Regel vor, wenn die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen nicht dem EU-Standard zu digitaler Barrierefreiheit "EN 301549" und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Nicht alles, was die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit behindert, ist somit auch eine digitale Barriere im Sinne des Gesetzes.
Lassen Sie sich dadurch nicht von einer Meldung abschrecken. Im schlimmsten Fall teilt Ihnen die öffentliche Stelle oder die Durchsetzungsstelle mit, dass Ihre Meldung keine digitale Barriere im Sinne des Gesetzes betrifft. Im besten Fall berücksichtigt die öffentliche Stelle Ihre Schwierigkeiten unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe und verbessert die Nutzbarkeit der Webseite bzw. App.
Zu den häufig vorkommenden Barrieren zählen:
- fehlende Alternativtexte
- Bedienbarkeit über Tastatur oder Gesten funktioniert nicht
- zu geringe Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift
- keine Untertitelung und kein hörbarer Text bei Videos
- Überschriften sind nicht vorhanden oder sind falsch geschachtelt (z.B. wenn auf Überschriftebene 1 Überschriftebene 3 folgt)
Welche Angaben muss ich in meiner Beschwerde an die öffentliche Stelle machen?
Ihre Beschwerde richten Sie formlos an die öffentliche Stelle. Beschreiben Sie die digitale Barriere und wo sie auftritt so genau wie möglich. Nur wenn die öffentliche Stelle versteht, wo das Problem liegt, kann sie Abhilfe schaffen.
An wen richte ich meine Beschwerde?
Öffentliche Stellen müssen eine barrierefreie Kontaktmöglichkeit zum Melden von Barrieren einrichten. Diesen Kontakt finden Sie in der sogenannten "Erklärung zur Barrierefreiheit". Ist dies nicht der Fall, verwenden Sie den Kontakt im Impressum.
Wo finde ich die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von der öffentlichen Stelle so veröffentlicht werden, dass sie auf der Webseite leicht aufzufinden ist. Bei mobilen Apps ist die Erklärung entweder auf der Download-Seite der App oder auf der Website der öffentlichen Stelle veröffentlicht.
Muss die öffentliche Stelle mir antworten und wenn ja, bis wann?
Die öffentlichen Stellen müssen Ihnen in einer vorgegebenen Frist antworten. Leider sind diese Fristen in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die Spanne der Fristen reicht von 2 bis 6 Wochen. Manchmal ist auch unbestimmt von angemessener Zeit die Rede.
Folgende Fristen müssen öffentliche Stellen in Bund und Ländern beachten:
- Bund: 4 Wochen
- Baden-Würtemberg: 4 Wochen
- Bayern: 6 Wochen
- Brandenburg: 3 Wochen
- Berlin: 4 Wochen
- Bremen: 2 Wochen
- Hamburg: 2 Wochen
- Hessen: 6 Wochen
- Mecklenburg-Vorpommern: 6 Wochen
- Niedersachsen: 4 Wochen
- Nordrhein-Westphalen: angemessene Frist
- Rheinland-Pfalz: 4 Wochen
- Saarland: 4 Wochen
- Sachsen: angemessene Frist
- Sachsen-Anhalt: 4 Wochen
- Schleswig-Holstein: angemessene Frist
- Thüringen: 4 Wochen
Was mache ich, wenn ich keine Antwort erhalte oder die digitale Barriere nicht behoben wird?
Erhalten Sie keine Antwort oder wird die digitale Barriere nicht behoben, können Sie sich an eine sogenannte Durchsetzungsstelle wenden. Diese Durchsetzungsstellen gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Sie prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt und gehen dann in die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Stelle. Den Kontakt zu der für die öffentliche Stelle zuständigen Durchsetzungsstelle finden Sie ebenso in der "Erklärung zur Barrierefreiheit".
Gibt es keine Erklärung zur Barrierefreiheit, finden Sie eine aktuelle Liste der Durchsetzungsstellen der Länder und der Schlichtungsstelle des Bundes beim Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen.
Kontakt
Referat Barrierefreiheit - Schwerpunkt digitale Barrierefreiheit
Jana Mattert, Markus Ertl, Kay Schulze, Yassine Tantan
E-Mail: digital-barrierefrei@dbsv.org