Digitalisierung
Auf der Arbeit zwei Videokonferenzen, in der U-Bahn nach Hause ein bisschen Online-Shopping, abends eine Übung aus der Nichtraucher-App von der Krankenkasse und dann noch die neue Streaming-Plattform installiert – unser Alltag wird immer digitaler. Damit blinde und sehbehinderte Menschen gleichermaßen Zugang haben, muss analog zur physischen auch unsere digitale Welt barrierefrei gestaltet sein.
Digitale Barrieren
Ob fehlende Bildbeschreibung oder unzureichende Kontraste von Webseiten, Apps und sonstigen digitalen Anwendungen - digitale Barrieren sind genauso real und behindern gleichermaßen wie die Stufen zum Hörsaal oder das fehlende Ampelsignal an der Kreuzung. Der folgende Film "Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt" erläutert die Auswirkungen von digitalen Barrieren.
Film „Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt“
Hörfilm "Blinde und sehbehinderte Menschen in einer digitalisierten Welt"
Digitale Barrierefreiheit
Bereits vor über 20 Jahren entstanden die ersten Leitlinien, wie Webseiten barrierefrei gestaltet werden - die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Diese internationalen Leitlinien werden kontinuierlich fortgeschrieben und sind heute verankert in der harmonisierten europäischen Norm "Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen" (DIN EN 301549).
Die Norm wie auch die aktuelle Version der WCAG enthalten behinderungsübergreifende Anforderungen. Sie formulieren vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit:
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Verständlichkeit und
- Robustheit (stabiler Zugang mit Hilfsmitteln).
Die Beachtung der Norm ist nicht nur Voraussetzung für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sie fördert vielmehr auch die Nutzbarkeit und Lesbarkeit digitaler Angebote für alle.
Webseiten und Apps öffentlicher Stellen
Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Webauftritte und Apps inklusive digitaler Dokumente barrierefrei zu gestalten. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen überall auf digitale Barrieren.
Jedoch können Nutzerinnen und Nutzer diese digitalen Barrieren in einem gereglten Verfahren melden und ihre Beseitigung einfordern. Im Erklärfilm "Digitale Barrieren melden" zeigen wir, wie Sie in drei Schritten eine digitale Barriere melden:
Produkte und Dienstleistungen
Für eine Auswahl an digitalen Produkten und Dienstleistungen wurde die Barrierefreiheit im sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verankert. Darunter fallen zum Beispiel Computer, Mobiltelefone, Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Fahrausweisautomaten, E-Books, oder Bankdienstleistungen. Das Gesetz tritt ab 2025 in Kraft. Der DBSV hat das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet und insbesondere hinsichtlich des beschränkten Anwendungsbreichs und der langen Fristen Nachbesserungen gefordert:
Informationen zum Barrierefreiheitsrecht
Haushaltsgeräte
Eine Lücke im oben genannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Haushaltsgeräte. Die Technologische Entwicklung führt bei Haushaltsgeräten dazu, dass Dreh- und Kippschalter zunehmend durch Touchscreens oder Sensor-Tasten ersetzt werden. Das führt zu Problemen bei der Handhabung von Haushaltsgeräten und manchmal zu unüberwindbaren Barrieren.
Der DBSV ist Teil des Zusammenschlusses "Home Designed for All", um auch bei Haushaltsgeräten zu einer Verbesserung der Situations zu kommen.