Assistenz für hörsehbehinderte Menschen (HSA)
Assistenz ist in vielen Bereichen ein Schlüssel zu Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion.
Qualifikationsprofil Hörsehbehindertenassistentz (HSA)
Arbeitsgrundlage des
gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB)
zur Erarbeitung von Schulungen von Assistenzen
beschlossen am 12. November 2018 in Kassel
Unter Hörsehbehinderung wird hier eine ausgeprägte Schwerhörigkeit bis zur "an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit" verstanden kombiniert mit starker Sehbehinderung bis hin zur Blindheit. Diese hörsehbehinderten Menschen kommunizieren im Alltag weitgehend lautsprachlich, nur ausnamsweise taktil und nutzen die Gebärdensprache meist nicht.
Hörsehbehinderte Menschen brauchen vor allem Unterstützung zur Orientierung in fremder Umgebung in Gebäuden, im Straßenverkehr oder in der Natur. Zudem brauchen sie oft Unterstützung bei der Sicherstellung guter Kommunikationsbedingungen, wie gute akustische Rahmenbedingungen, einwandfreie Funktion von Hörtechnik, Aufschreiben wichtiger Gesprächsinhalte.
Unterstützung durch qualifizierte Assistenz brauchen hörsehbehinderte Menschen u. a. bei der Orientierung, bei Einkäufen, Behördengängen, Besprechungen, Kinderbetreuung, Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie bei Schule, Ausbildung und am Arbeitsplatz.
Die Schulung von Assistenzen für hörsehbehinderte Menschen sollte folgende Inhalte enthalten:
1. Zugangsvoraussetzungen
- Motivation zur Begleitung von hörsehbehinderten Menschen
- sichere Laut- und Schriftsprachkompetenz, deutliche Aussprache
- Mindestalter von 21 Jahren
- eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis
- angemessenes Allgemeinnwissen
- Überprüfung der Eignung anhand Bewerbungsunterlagen und Eignungstest
2. Grundlagenkenntnisse
- Ursachen und ausprägungen von Hörsehbehinderung
- soziale und psychische Herausforderungen für Hörsehbehinderte Menschen
- Finanzierungsmöglichkeiten für Hörsehbehindertenassistenz
- Selbstverständnis, Berufsethos, Abgrenzung, Datenschutz
- Vertrag, Haftung, Rechnungsstellung
8 UE
3. Kommunikation und Information
- Funktion und Bedienung von Höranlagen- und Hörgerätetechnik
- Assistenzaufgabben bei der Nutzung von Hörtechnik vor allem bei Veranstaltungen, z. B. Batteriewechsel, Mikrofon herumtragen
- Einflüsse auf gute und ungünstige akustische Rahmenbedingungen und mögliche Maßnahmen
- Sprechtraining
- Auswertung von Informationen, wie Fahrpläne, Briefe, Verpackungen etc
- Analyse, was der hörsehbehinderte Mensch verstanden hat
- Grundkenntnisse im "Mitschreiben"
- Grundkenntnisse im "Einflüstern" (zusammengefasste Wiederholung von Gesprächsinhallten)
- Grundkenntnisse des Lormens
12 UE
4. Orientierung & Mobilität
- Sichere Anwendungen der Techniken der "Sehenden Begleitung".
- Unterstützung auch bei Gleichgewichtsstörungen und Gehbehinderung.
- Sicherstellung der Kommunikation unterwegs.
8 UE
5. Praktikum
- 2 Praxiseinsätze
- unter fachlicher Aufsicht
- mindestens 5 Stunden Dauer pro Einsatz
- mit verschiedenen Assistenznehmern
- unterschiedliche Assistenzaufgaben
10 UE
6. Prüfung
- Mündliche Prüfung zu praxisrelevanten Kenntnissen
- Praktische Prüfung einzelner Assistenzaufgaben
2 UE
Gesamtumfang: 40 UE
(UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten)