Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Forderung nach mehr Sicherheit und Barrierefreiheit für Zufußgehende
- Offener Brief an Landesverkehrsministerien -
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen, dass die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und BKatV) erneut vom Verkehrsausschuss des Bundesrates am 3.12.2025 behandelt wird. Dies bietet die Möglichkeit, dringend erforderliche Änderungen vorzunehmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken. Im Gegenteil, sie würden die Situation nur weiter verschärfen und ohnehin bereits benachteiligte Verkehrsteilnehmende, wie Menschen mit Behinderungen sowie Ältere und Kinder, zusätzlich gefährden.
Dies steht im Konflikt mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der in diesem Jahr verabschiedeten Nationalen Fußverkehrsstrategie. Letztere setzt die klaren Ziele, die Sicherheit von Zufußgehenden zu stärken sowie soziale Teilhabe und Inklusion zu fördern.
Unsere Kritikpunkte im Einzelnen:
- Leih-E-Scooter sollen zukünftig einer Sondernutzungs-Genehmigung unterliegen. Das Abstell-Chaos auf Gehwegen ist damit aber nicht vom Tisch, denn die Kommunen entscheiden, wie sie die Sondernutzungserlaubnis ausgestalten. Dabei können sie weiterhin das Free-Floating-Modell zulassen, welches Zufußgehende, insbesondere Menschen mit Behinderungen, massiv gefährdet. Vielmehr ist eine straßenverkehrsrechtliche Pflicht für Leih-E-Scooter zur Nutzung verbindlicher Abstellflächen – vorzugsweise auf Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs – unbedingt notwendig und in der StVO vorzusehen.
- Das „Radverkehr frei“-Schild an Gehwegen und in Fußgängerzonen soll zukünftig auch für E-Scooter gelten. Damit würden die ohnehin strapazierten Gehwege noch stärker überlastet werden.
- In § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO soll eine Ausnahme für E-Scooter bezüglich des Überholabstandes zu Kfz, Zufußgehenden und Fahrrädern eingefügt werden, indem der vorgegebene Abstand von 1,5 m innerorts für eKF entfallen soll. Diese Ausnahme ist nicht nachvollziehbar und stellt eine fahrlässige Gefährdung des Fußverkehrs dar. Geltende Überholabstände für eKF müssen beibehalten werden.
- Die Bußgelder für illegales Gehwegfahren sollen minimal auf 25 Euro steigen. Das ist deutlich zu niedrig und kein Einzelbeispiel. An manchen Stellen sollen die Sanktionen sogar gesenkt werden. Es ist unabdingbar, dass Bußgelder abschreckend ausgestaltet werden müssen, damit sie präventiv wirken.
Auch die Behinderten-Beauftragten der Länder, kommunale Spitzenverbände sowie weitere Akteure haben bereits Kritik und Besorgnis gegenüber dem vorliegenden Entwurf geäußert.
Als Verbändebündnis appellieren wir mit Nachdruck an Sie, die neuen Regelungen für E-Scooter im Bundesrat abzulehnen und für eine Nachbesserung des Entwurfes – für mehr Sicherheit und Inklusion von Zufußgehenden - zu plädieren.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
- BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
- Changing Cities e.V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- FUSS e.V.
- Gewerkschaft der Polizei - Bundesvorstand
- Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- Verkehrsclub Deutschland e.V.