GFUV-Merkblatt Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen

Dieses Merkblatt soll dazu beitragen, bei Nicht-Betroffenen Verständnis für die besonderen Bedarfe von Personen mit Seheinschränkungen bei der Umsetzung einer selbstbestimmten Mobilität auf der Straße zu vermitteln.

Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen Gehwege, um sich im öffentlichen Raum sicher fortzubewegen und Unfälle mit Fahrzeugen zu vermeiden.

Dies gilt in besonderem Maße für blinde und sehbehinderte Personen. Die Gefahr, unbeabsichtigt in den rollenden Fahrzeugverkehr zu geraten, ist für diese Personengruppe besonders groß.

Um sich auch in unbekannter Umgebung klar orientieren und sicher bewegen zu können, sind blinde und sehbehinderte Personen gezwungen, fehlendes oder eingeschränktes Sehvermögen auszugleichen.

Sie benötigen, je nach Art ihrer Beeinträchtigung, geeignete taktile, visuelle und akustische Informationen, sowohl zum Wegverlauf als auch zu auf dem Weg befindlichen Hindernissen und Gefahrenstellen.

Taktil

Die blinde Person kann mit dem Langstock und den Füßen taktile Informationen ertasten. So ist sie in der Lage, die Abgrenzung verschiedener Verkehrsbereiche (wie z.B. Gehweg/ Radweg/ Fahrbahn) voneinander zu unterscheiden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein taktil klar unterscheidbarer, benachbarter Oberflächen (z.B. glatter Plattenbelag mit angrenzenden, deutlich strukturierten Flächen) und taktil eindeutig wahrnehmbarer Kanten.

Visuell

Die sehbehinderte Person bezieht die wesentlichen Informationen zur Umgebung durch starken visuellen Kontrast der sich in ihrer Helligkeit deutlich unterscheidenden, aneinander angrenzenden oder nebeneinander befindlichen Oberflächen und Gegenstände (z.B. weiße Leitstreifen auf dunklem Boden, normgerecht farblich kontrastierende Stufenmarkierungen an Treppen).

Akustisch

Das spezifische Klangverhalten unterschiedlicher Oberflächen und Materialien bei Berührung mit dem Langstock kann wahrgenommen werden und so der Orientierung dienen. Ebenso spielen auch weitere akustische Signale in der Umwelt für blinde und sehbehinderte Personen eine große Rolle bei Informationsvermittlung und Gefahrenwarnung, beispielsweise die Orientierungs- und Freigabesignale einer Verkehrsampel, Durchsagen auf Bahnhöfen und an Haltestellen des ÖPV oder das Warngeräusch eines sich nähernden oder entfernenden Fahrzeugs mit Elektroantrieb und Akustischem Warnsystem (AVAS).

Sonstige Leitelemente

Taktil als auch visuell gut wahrnehmbare Informationen sind regelmäßig in städtischer und ländlicher Umgebung vorzufinden. Als Bestandteile der natürlichen und gebauten Umwelt dienen sie der Orientierung und Wegeleitung seheingeschränkter Personen und werden in Abgrenzung zu den Bodenindikatoren als sogenannte „sonstige Leitelemente“ nach DIN 32984 bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Bordsteine, Wände, Mauern, Geländer, (Bau-) Zäune, Wegbegrenzungen, Gehwegbeläge aus verschiedenen, taktil und visuell stark kontrastierenden Materialien.

Bodenindikatoren

Stehen derartige sonstige Leitelemente als Orientierungshilfe einmal nicht zur Verfügung oder sind wegen der vor Ort anzutreffenden Verkehrssituation in ihrer Signalwirkung nicht ausreichend, müssen zusätzlich sogenannte Bodenindikatoren zum Einsatz kommen. Oft ist das auf großen Plätzen, in Fußgängerzonen oder im Bereich komplexer Verkehrsanlagen der Fall.

Bei Bodenindikatoren im Außenbereich handelt es sich um speziell profilierte und eingefärbte, somit taktil und visuell sehr gut wahrnehmbare, standardisierte Bodenelemente, die bei Bedarf in die Oberflächengestaltung von Gehwegen, Plätzen, Fußgängerzonen, Haltestellen und Bahnsteigen integriert werden. Auch im Innenbereich kommen Bodenindikatoren zum Einsatz, die sich jedoch in Profilhöhe, Material, Gestaltung und Einbau von denen im Außenbereich unterscheiden können. Insgesamt sind Bodenindikatoren sehr gut geeignet:

  • vor Gefahren zu warnen,
  • Informationen zu vermitteln,
  • Orientierung und Leitung zu bieten.

In Deutschland werden zwei verschiedene Grundtypen von Bodenindikatoren eingesetzt – Rippen- und Noppenprofile. Je nach Art ihrer Verlegung vermitteln sie geschulten und mit deren Systematik vertrauten Personen verschiedene Informationen zur Umgebung. Nähere Erläuterungen sind dem Merkblatt „Bodenindikatoren" zu entnehmen.

Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen

Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen die Leitsysteme geeignete Orientierungsmerkmale aufweisen, die eine sichere Nutzung erfüllen. Die durchgängige Kombination der genannten Elemente zu einer geschlossenen und funktionierenden Wegekette bildet ein Leitsystem.

„(Sogenannte) Blindenleitsysteme sind geschlossene Leitsysteme, die nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet sind, sodass deren Informationsgehalt für blinde und sehbehinderte Menschen mit ihren Sinnen, taktil, visuell kontrastierend und/oder akustisch, zugänglich ist und von ihnen zur Orientierung, Leitung und Warnung vor Gefahren genutzt werden können.“

Ein funktionsfähiges Leitsystem für blinde und sehbehinderte Personen sollte entsprechend der örtlichen Gegebenheiten folgende Elemente umfassen:

  • „Sonstige Leitelemente“ und Bodenindikatoren nach DIN 32984
  • akustische Informationen, wie z. B. die Anzeige des Fußgängergrüns an Ampeln
  • eine visuell und taktil kontrastierende Gestaltung von Oberflächen
  • taktile Beschriftungen, wie z. B. an Handläufen