Entschließung: KI muss barrierefrei und inklusiv werden. Jetzt die richtigen Weichen stellen!
Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz verändern unsere technischen Möglichkeiten zum Teil grundlegend. Damit eröffnen sich auch für blinde und sehbehinderte Menschen neue Chancen – etwa durch eine einfachere und intuitivere Bedienung von Technik, neue Funktionen von Hilfsmitteln oder eine verbesserte Zugänglichkeit analog wie digital. Das betrifft alle Lebensbereiche, von der Mobilität über den Beruf bis hin zur Haushaltsführung. Gleichzeitig müssen mögliche Risiken erkannt und begrenzt werden. Dazu zählen unter anderem die mangelnde Verlässlichkeit von KI-generierten Informationen, die Verstärkung bestehender Vorurteile durch KI-Systeme sowie der unzureichende Schutz sensibler Daten bei deren Nutzung
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) fordert Politik und Industrie deshalb auf, Barrierefreiheit, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe zu zentralen Leitprinzipien bei der Entwicklung und Einführung von KI-Systemen zu machen. Menschen mit Behinderungen müssen partizipativ in Entwicklungsprozesse einbezogen werden, damit ihre Bedürfnisse und Rechte angemessen berücksichtigt werden. Dafür braucht es grundlegende Weichenstellungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass KI-Systeme und KI-gestützte Hilfsmittel künftig sicher, verlässlich und unter Wahrung der Rechte der Nutzenden eingesetzt werden.
KI kann Teilhabe stärken
KI-Systeme können große Datenmengen in kurzer Zeit auswerten und daraus Beschreibungen von Objekten, Personen oder Situationen erstellen. Diese Informationen lassen sich in verschiedenen Formen ausgeben, zum Beispiel als Text oder Sprachausgabe. Für Menschen mit Sinneseinschränkungen ergeben sich daraus große Chancen. KI kann etwa dabei unterstützen, die Umgebung oder Situationen zu erfassen und darüber passende Handlungshinweise abzuleiten. In Ausbildung und Beruf erleichtert sie den Zugang zu Informationen und unterstützt produktives Arbeiten.
Mit der zunehmenden Verbreitung von KI – etwa in tragbaren Assistenzsystemen oder als Bedienoberfläche elektronischer Geräte – wird eine dialogbasierte Bedienung immer stärker möglich. Dadurch wird Technik im Alltag einfacher, intuitiver und zugänglicher nutzbar. Perspektivisch könnten sogenannte agentische KI-Systeme ganze Arbeitsabläufe selbstständig nach den Vorgaben von Nutzenden organisieren und ausführen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Systeme zuverlässig und sicher funktionieren. Gelingt dies, können KI-Hilfsmittel und assistive KI-Systeme zu wichtigen Begleitern werden, die helfen, analoge, digitale und soziale Barrieren schneller zu überwinden.
KI muss inklusiv entwickelt werden
Die beschriebenen Chancen machen zugleich deutlich, dass bei der Entwicklung von KI-Systemen die Perspektiven blinder und sehbehinderter Menschen verbindlich zu berücksichtigen sind.
Der DBSV appelliert daher an IT-Unternehmen, Politik und Forschung, die Entwicklung, Förderung und Anwendung von KI an folgenden Prinzipien auszurichten:
Barrierefreiheit fördern
KI-Anwendungen müssen so entwickelt und bereitgestellt werden, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Sie müssen ohne zusätzlichen Aufwand den einschlägigen Normen digitaler Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit entsprechen. Darüber hinaus sollten gezielt Anwendungen gefördert werden, die mithilfe von KI bestehende Barrieren abbauen oder das Entstehen neuer Barrieren verhindern. Sowohl ungeprüfte öffentliche KI-Inhalte als auch Deepfakes – also von KI täuschend echt gefälschte Medien – müssen barrierefrei als solche erkennbar sein.
Sicherheit zur obersten Maxime machen
Fehlerhafte Ausgaben und sogenannte Halluzinationen können beim Einsatz von KI als assistive Technologie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist intensive Forschung notwendig, um die Fehleranfälligkeit von KI-Modellen deutlich zu reduzieren. Ebenso müssen KI-Systeme zuverlässig erkennen und kenntlich machen, wenn Informationen unsicher oder nicht verfügbar sind. Zusätzlich sind wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich, um Manipulationen von KI-Systemen, etwa durch sogenannte Prompt Injections, zu verhindern.
Diskriminierung durch KI verhindern
KI-Modelle können bestehende gesellschaftliche Vorurteile und Stereotype häufig reproduzieren. Neben technischen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung sind daher auch klare rechtliche Vorgaben erforderlich, um zu verhindern, dass KI-Systeme Ableismus oder andere Formen von Diskriminierung verstärken. Automatisierte Entscheidungen dürfen nicht zu Benachteiligungen führen. Es braucht unabhängige Stellen, die den Einsatz von KI-Systemen überwachen und Verstöße wirksam sanktionieren. Für die effektive Durchsetzung dieser regulatorischen Anforderungen muss zudem ein Verbandsklagerecht geschaffen werden.
Datenschutz konsequent sichern
Bereits die Nutzung gängiger KI-Chatbots erzeugt personenbezogene Daten in einem bislang unbekannten Ausmaß. KI-Systeme in assistiven Anwendungen (z. B. Smarte Brillen, smarte Langstöcke, Apps zur Beschreibung der Umgebung oder von Bildern etc.) erfassen die alltägliche Lebensführung in einem digitalen Abbild, auch in sehr sensiblen Situationen. Daher sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten möglichst lokal erfolgen. Werden Cloud-Dienste eingesetzt, braucht es klare und verlässliche Regeln zum Datenschutz und zur Löschung gespeicherter Daten. Mehr Teilhabe durch KI darf nicht mit der Preisgabe sensibler Daten einhergehen. Die Sicherheit dieser Daten muss jederzeit gewährleistet sein.
Exklusionsrisiken eingrenzen
Viele Fachleute gehen davon aus, dass KI den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändern und bestimmte Tätigkeiten verdrängen wird. Blinde und sehbehinderte Menschen sind überproportional an digitalen Arbeitsplätzen beschäftigt und damit von dem Wandel besonders betroffen. Bereits heute haben sie häufig schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bestehende Ungleichheiten dürfen sich durch den Einsatz von KI nicht weiter verschärfen. Kompetenzen zum Einsatz KI-gestützter Lern- und Unterstützungssysteme in Ausbildung und Beruf müssen vermittelt werden. Es braucht aber auch eine intensivere Forschung zu den Auswirkungen von KI auf die Beschäftigungsmöglichkeiten blinder und sehbehinderter Menschen, um daraus abgeleitet angepasste Berufsperspektiven zu entwickeln. Die Knowhow-Zentren (Hochschulen, Spezial BBW und BFW) sind dafür mit den notwendigen finanziellen und strukturellen Ressourcen auszustatten.
Teilhabe mit, durch und in KI verbessern
Der Aufbau von KI-Kompetenzen muss gezielt auch für blinde und sehbehinderte Menschen gefördert werden. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aus finanziellen Gründen vom Zugang zu KI-gestützten Hilfsmitteln ausgeschlossen werden. Zudem braucht es wirksame technische und regulatorische Maßnahmen gegen den Missbrauch von KI – etwa dem heimlichen Filmen mit Smart Glasses –, damit KI-Technologien gesellschaftlich akzeptabel und für blinde und sehbehinderte Menschen als Unterstützung vollumfänglich nutzbar bleiben.
Verabschiedet vom Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) am 25. Juni 2026 in Berlin