Bedarfsgerechte Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen verbessern!

Der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes fordert erneut, die rehabilitative Versorgung blinder und sehbehinderter Menschen nachhaltig zu verbessern.

Dazu gehört:

  • der Aufbau eines bundesweit verfügbaren Angebots an medizinischer Rehabilitation bei und nach Sehverlust
  • einen grundständigen Bachelor-Studiengang für Rehabilitationsfachkräfte zu etablieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel durch Bund und Länder bereitzustellen
  • den gleichberechtigten Zugang zu allen vorhandenen medizinischen Rehabilitationsleistungen sicherzustellen.

Begründung

Rehabilitation ist eine zentrale Voraussetzung für selbstbestimmte Lebensführung, gesellschaftliche Teilhabe, die Vermeidung von Folgeerkrankungen sowie Pflegebedürftigkeit und damit verbunden auch unnötiger Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Trotz eines bestehenden Rechtsanspruchs auf bedarfsgerechte Rehabilitationsleistungen gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen erhebliche Versorgungslücken.

Für Menschen mit fortschreitendem oder plötzlich eingetretenem Sehverlust gibt es im Gegensatz zu anderen schwerwiegenden Erkrankungen bislang keine ausreichende rehabilitative Versorgung. Viel zu oft werden Menschen mit massiven Sehproblemen aus der Augenarztpraxis entlassen, ohne dass eine bedarfsgerechte Versorgungskette für eine möglichst eigenständige Alltagsgestaltung einsetzt.

Gleichzeitig gefährdet der zunehmende Mangel an Rehabilitationsfachkräften die flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung. Insbesondere in den Bereichen Orientierung und Mobilität sowie Lebenspraktische Fähigkeiten fehlen vielerorts ausreichend Fachkräfte.

Das zu großen Teilen standardisierte System der medizinischen Rehabilitation bildet eine zusätzliche Zugangshürde. Blinde und sehbehinderte Menschen erleben zunehmend Benachteiligungen beim Zugang zu allgemeinen medizinischen Rehabilitationsleistungen, etwa nach einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, einem Schlaganfall oder einer orthopädischen Operation. Nicht selten werden sie von Rehabilitationseinrichtungen abgewiesen oder können Leistungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit und mangelnder Unterstützung nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen.

Den Versorgungsdefiziten ist abzuhelfen. Die Rehabilitationsträger müssen ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachkommen und gewährleisten, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihren bestehenden Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Rehabilitation tatsächlich verwirklichen können, einschließlich der dafür notwendigen Maßnahmen, wie dem Ausbau barrierefreier Einrichtungen und Therapieangebote, transparente Informationen über den Stand der Barrierefreiheit, die gezielte Qualifizierung von Fachpersonal, eine Vergütungsstruktur, die flexibel auf individuelle Bedarfe von Rehabilitanden reagieren kann und die Bereitstellung der im Einzelfall erforderlichen Unterstützung. Dafür können die gesetzlichen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung zum Auf- und Ausbau barrierefreier und bedarfsgerechter Rehabilitationseinrichtungen genutzt werden. Die Versorgungsverträge zwischen Rehabilitationsträgern und Anbietern von Rehabilitationsleistungen müssen sicherstellen, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Rehabilitationsleistungen ausgeschlossen werden. Bund und Länder müssen die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um bedarfsgerecht und ausreichend Rehabilitationsfachkräfte zu qualifizieren.

Verabschiedet vom Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) am 26. Juni 2026 in Berlin