Zehn Jahre Merkzeichen taubblind – Jetzt echte Teilhabe möglich machen!

Seit 10 Jahren wird Taubblindheit als Behinderung eigener Art in Deutschland anerkannt. Im Schwerbehindertenausweis wird dafür das Merkzeichen TBl vergeben.

Der Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fordert, dass endlich echte gesellschaftliche Teilhabe für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ermöglicht wird.

Wenn sowohl das Sehen als auch das Hören eingeschränkt sind, entsteht eine gravierende Behinderung eigener Art: Das fehlende Sehen kann nicht durch das Hören ausgeglichen werden und umgekehrt.

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen haben große Unterstützungsbedarfe bei der Kommunikation, Information und Mobilität. Nur wenn diese Bedarfe gedeckt werden, ist ein würdevolles, selbstbestimmtes und erfülltes Leben möglich.

Mit dem Merkzeichen TBl ist vor 10 Jahren eine Grundlage geschaffen worden, Taubblindheit als Behinderung eigener Art wahrzunehmen.

Nun müssen Politik und Verwaltung endlich auch die Unterstützung taubblinder Menschen auf eine stabile Grundlage stellen:

  • Assistenz für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen muss unbürokratisch und im nötigen Umfang anerkannt und bereitgestellt werden. Gerade wenn taubblinde Menschen selbstständig zu Hause leben, fallen die in der Eingliederungshilfe anerkannten Assistenzleistungen oft zu gering aus. Nur wer sich juristisch wehrt, bekommt die notwendige Unterstützung.
  • Es müssen ausreichend Assistenzen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen qualifiziert werden. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, bleibt Teilhabe trotz anerkannter Leistungen des Staates unerfüllt.
  • Die Hilfsmittelversorgung muss sich verbessern. Dafür muss die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung taktiler Hilfsmittel durch den Staat gefördert werden. Solche Hilfsmittel fehlen bislang. Menschen mit verbliebenem Resthörvermögen müssen eine optimale Versorgung mit Hörgeräten erhalten. Dafür bedarf es auch einer besseren Qualifizierung von Hörgeräteakustikern in Bezug auf die Belange hörsehbehinderter Menschen.
  • Ein bundesweit einheitliches, auskömmliches sowie einkommens- und vermögensunabhängiges Taubblindengeld muss ergänzend zu anderen Sozialleistungen geschaffen werden. Denn: Es gibt viele alltägliche Mehraufwendungen für eine gleichberechtigte Teilhabe. Diese lassen sich nicht alle durch individuelle Antragsleistungen ausgleichen.
  • Hörsehbehinderte und taubblinde Menschen müssen bedarfsgerechte Habilitations- und Rehabilitationsleistungen erhalten. Bislang fehlen bedarfsgerechte medizinische Rehabilitationsangebote für diese Personen fast völlig.
  • Die Bildungsangebote müssen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen zugänglich werden. Eine bedarfsgerechte Unterstützung muss es überall geben. Ein Förderschwerpunkt "taubblind" ist für den schulischen Bereich zu schaffen und Lehrkräfte müssen speziell qualifiziert werden.

Der DBSV fordert Bund, Länder und Kommunen zu einem konstruktiven Dialog über diese und weitere Bedarfe taubblinder Menschen auf. Taubblinde Menschen sollen nicht länger sagen müssen: Taubblindheit ist wie Isolationshaft. Sondern: Mit Taubblindheit haben wir ein gutes Leben.

Verabschiedet vom Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) am 25. Juni 2026 in Berlin