Um Kochen mit Sehbehinderung zu ermöglichen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen – Forderungen des DBSV
Möglichst eigenständig leben und umfassend teilhaben zu können, das sind Grundbedürfnisse jedes Menschen. Auch das Kochen gehört dazu, und zwar sowohl als Basis für eine gesunde und gute Ernährung, als auch zur Integration in familiäre und freundschaftliche Gemeinschaften. Soll die Zubereitung von Speisen mit einer angeborenen oder erworbenen Seheinschränkung gut gelingen, sind ein barrierefreies Umfeld und eine bedarfsgerechte Förderung bzw. Rehabilitation notwendig. Was bedeutet das konkret?
Barrierefreiheit sicherstellen!
Menschen mit Seheinschränkungen stoßen im Alltag auf zahlreiche Barrieren. Unter anderem gibt es auf dem Markt kein ausreichendes Angebot an Haushaltsgeräten, die auch mit einem geringen oder fehlenden Sehvermögen gut bedienbar sind. Online-Angebote, wie z. B. Ratgeberportale oder Seiten zum Recherchieren von Rezepten und Verkaufsangeboten, sind häufig nicht barrierefrei programmiert. Daher fordern wir:
Barrierefreiheit muss zum Standard werden, unabhängig davon, ob es um Haushaltsgeräte, den Supermarkt oder Internetseiten geht! Das bedeutet unter anderem:
- Haushaltsgeräte müssen verpflichtend barrierefrei hergestellt werden. Dafür muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Spezialgesetz zur Herstellung von Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ausgebaut werden.
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen weiterentwickelt werden, um Schutz bei Diskriminierung durch Barrieren sicherzustellen.
Bedarfsgerechte Rehabilitation ausbauen!
Rehabilitation sichert gleichberechtigte Teilhabe, trägt zu mehr Lebensqualität bei und verringert negative Folgen eines Sehverlusts, wie das Entstehen weiterer Erkrankungen und damit verbunden auch unnötiger Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Für Menschen mit fortschreitendem oder plötzlich eingetretenem Sehverlust gibt es im Gegensatz zu anderen schwerwiegenden Erkrankungen bislang keine ausreichende rehabilitative Versorgung. Eine zusätzliche Hürde sind die undurchsichtigen Zuständigkeiten der unterschiedlichen Kostenträger. Viel zu oft werden Menschen mit massiven Sehproblemen aus der Augenarztpraxis entlassen, ohne dass eine automatische Versorgungskette für eine möglichst eigenständige Alltagsgestaltung einsetzt. Das muss sich ändern:
- Der Zugang zu Rehabilitationsleistungen darf nicht davon abhängen, ob eine Sehbehinderung von Geburt an besteht oder im Laufe des Lebens erworben wurde. Versorgungslücken für Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, müssen geschlossen werden.
- Bestehende Ansprüche auf Leistungen der unterschiedlichen Träger müssen erhalten bleiben. Das betrifft u. a. eine bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen und Hilfsmitteln.
- Schulungen in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) müssen als verordnungsfähige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden. Sie umfassen die Vermittlung grundlegender Alltagskompetenzen wie Haushaltsführung, Ernährung, Körperpflege, Kommunikation und Organisation sowie den Umgang mit technischen Hilfsmitteln und eine Wohnraumberatung (Beleuchtung, kontrastreiche Gestaltung). Dazu gehören auch Fähigkeiten, um eigenständig kochen zu können (u. a. Lebensmittel schneiden, schälen, dosieren, Umgang mit Hitze, Einsatz von Haushaltsgeräten, Organisation des Haushalts, um Lebensmittel zu sortieren und zuordnen zu können, Umgang mit Hilfsmitteln, um Angaben auf Verpackungen oder Rezepte lesen zu können etc.). Ohne diese Fertigkeiten wird ein selbstständiges Leben nach einem Sehverlust unnötig erschwert bzw. nahezu unmöglich.
- Betroffene haben einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, der bislang aber nicht eingelöst werden kann. Sie müssen unmittelbar nach einem akuten Sehverlust oder bei einem progredienten Verlauf eine indikationsgerechte medizinische Rehabilitation als Komplexleistung erhalten. Dafür müssen die Entwicklung von bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Therapiekonzepten und der Aufbau von Leistungsangeboten durch die Rehabilitationsträger finanziell gefördert und abgesichert werden. Die medizinische Rehabilitation muss je nach Bedarf umfassen:
- das Sehvermögen verbessernde Maßnahmen (u. a. die Auswahl und Anpassung von Sehhilfen, Sehtrainings etc.),
- die Versorgung mit Hilfsmitteln und die Schulung in deren Gebrauch,
- die Förderung kompensatorischer Strategien (Schulung der anderen Sinnesfunktionen),
- motorische Förderung (Gleichgewichtsschulung, Auge-Hand-Koordination etc.),
- physiotherapeutische, ergotherapeutische, psychosoziale, psychotherapeutische und ernährungsmedizinische Interventionen,
- Schulungen in Orientierung und Mobilität sowie lebenspraktischen Fähigkeiten, wie u. a. Kochen einschließlich der dazu notwendigen Fähigkeiten, und
- die systematische Vermittlung zu Angeboten der Selbsthilfe.
Gute Rehabilitation braucht gut ausgebildete und ausreichend Fachkräfte!
Rehabilitationsfachkräfte für blinde und sehbehinderte Menschen vermitteln Kompetenzen, Fähigkeiten und Techniken für eine möglichst autonome und selbstbestimmte Fortbewegung (Orientierung und Mobilität – O&M) und Selbstversorgung (Lebenspraktische Fähigkeiten – LPF, wozu das Kochen gehört). Die Maßnahmen richten sich an Menschen jeder Altersgruppe – unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts und dem Grad der Sehbeeinträchtigung und ggf. weiterer Behinderungen sowie unter Beachtung des individuellen Bedarfs und der jeweiligen Lebensumstände. Das erfordert auf Seiten der Rehabilitationsfachkräfte ein umfangreiches Fachwissen und vielfältige Kompetenzen. Um den Fachkräftebedarf flächendeckend und qualitätsgerecht decken zu können, ist die Einführung eines grundständigen Bachelor-Studiengangs notwendig. Die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen müssen durch Bund und Länder bereitgestellt werden.