DBSV-Stellungnahme zu den Eckpunkten der Einführung des Gebäudetyps E
Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Der DBSV appelliert in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bei der Einführung des geplanten Gebäudetyps E die Barrierefreiheit nicht zur Disposition zu stellen - weder bei Änderung der zivilrechtlichen Vorgaben noch beim Baurecht.
Wir nehmen Bezug auf die Auftaktveranstaltung des Stakeholder Prozesses am 10.12.2025, bei dem Sie die Eckpunkte zur Einführung des Gebäudetyps E vorstellten. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Abgabe unserer Einschätzungen dazu.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) ist die Spitzenorganisation der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland und vertritt die rund 7 Mio. Menschen, die blind oder sehbehindert sind bzw. deren Erkrankung zu einer Sehbehinderung oder Blindheit führen kann. Blindheit und Sehbehinderung treten heute vor allem im höheren Lebensalter auf. Durch die demographische Entwicklung wird damit der Anteil der von Sehverlust betroffenen Menschen weiter steigen.
Blindheit und Sehbehinderung haben Auswirkungen auf die gesamte Alltagsbewältigung, also auch auf das eigenständige Wohnen. Der DBSV befasst sich daher seit langem auch mit der Barrierefreiheit des Hochbaus und ist in Normungsausschüssen des DIN aktiv, u. a. zur Reihe 18040. Eine der zentralen Forderungen des DBSV ist die Aufnahme der DIN 18040-2 in die MVV-TB.
Das Ziel bei der Umsetzung des Gebäudetyp E ist es, von den über 3.000 DIN-Normen abweichen zu können, die als „anerkannte Regeln der Technik“ (a.R.d.T.) bezeichnet werden. So soll eine Kostenreduktion der Baukosten erreicht werden.
Auch der DBSV sieht die Notwendigkeit, deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aus Sicht des DBSV darf die bauliche Barrierefreiheitsnorm aber nicht in Frage gestellt werden. Bauliche Barrierefreiheit muss aus dem verhandelbaren Bereich ebenso ausgeschlossen werden, wie dies für den Brandschutz und die Standsicherheit gilt.
Schon heute fehlt barrierefreier Wohnraum. Das hindert Menschen mit Behinderungen außerhalb von Pflege- oder Behinderteneinrichtungen eigenständig leben zu können. Das wiederum ist mit den Teilhaberechten der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Abgesehen davon sind vermeidbare stationäre Unterbringungen auch ein gesellschaftlicher Kostenfaktor. Durch die demographische Entwicklung wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum weiter deutlich steigen. Die Normen zur Barrierefreiheit dienen aber auch der Sturz- und Verletzungsprävention und haben damit Sicherheitsrelevanz. Sie betreffen somit keine Komfort- und Ausstattungsmerkmale.
Barrierefreiheit in einem Gebäudetyp E also zur Disposition zu stellen, wäre damit weder bedarfsgerecht noch kosteneffizient.
Seit Beginn der Diskussion um vereinfachtes oder experimentelles Bauen verfolgt der DBSV sehr aufmerksam die entsprechenden Entwicklungen in einzelnen Bundesländern und hat sich dabei zuletzt näher mit dem sogenannten Hamburg-Standard befasst, einem der im Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E angeführten Beispiel aus der Praxis. Mit der Umsetzung der darin benannten Maßnahmen würden in einer alternden Gesellschaft für immer mehr Menschen fortwährende Einschränkungen der Lebensqualität verbunden sein und der Verlust der Selbstständigkeit drohen. Das für den Hamburg-Standard ermittelte Gesamteinsparpotenzial der Baukosten beläuft sich auf 2.000 EUR/m² Wohnfläche. Auf die Barrierefreiheit entfielen dabei lediglich Einsparungen von 94 EUR/m², also weniger als 5 % der Gesamtsumme. Barrierefreiheit ist also nicht der „Kostentreiber“.
Nach alledem appellieren wir dringend an Sie, die Barrierefreiheit nicht zur Disposition zu stellen, und zwar weder bei Änderung der zivilrechtlichen Vorgaben noch beim Baurecht. Im Gegenteil sollte das „E“ für „einheitlich“ stehen und dahin gewirkt werden, Anforderungen an die Barrierefreiheit deutschlandweit verbindlich und einheitlich auszugestalten. Das hätte ein echtes Potential für eine Kostendämpfung in diesem Bereich und würde zugleich die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen stärken.