Usability-Pool beitreten
Sie möchten dabei helfen, dass Webseiten und Apps nutzungsfreundlicher werden? Dann werden Sie Mitglied im Usability-Pool!
Wozu dient der Usability-Pool?
Der DBSV erhält oft Anfragen von Firmen, Agenturen oder Organisationen, die digitale Angebote mit blinden und sehbehinderten Menschen testen möchten. Dabei geht es nicht um eine Prüfung nach Norm, sondern um echte Nutzung: Kommen Sie gut zurecht? Finden Sie Ihr Ziel? Was hilft, was stört? In unserem Pool sammeln wir Interessierte, die wir passgenau an solche Anfragen vermitteln können.
Wenn Sie eine Anfrage für den Pool stellen wollen, lesen Sie auf der Seite Usability-Check beauftragen weiter.
Treten Sie dem Pool bei!
Sie sind blind oder sehbehindert und nutzen Hilfsmittel am Computer, Smartphone oder Tablet? Sie sind bereit, digitale Angebote zu prüfen und zu kommentieren, während die Anfragenden zuschauen und Nachfragen stellen? Dann können Sie im Usability-Pool mitmachen.
Bevor wir Sie dort aufnehmen können, setzen wir voraus, dass Sie an einer Informationsveranstaltung zum Kennenlernen und Vorbereiten teilnehmen. Die nächste Infoveranstaltung findet im Herbst 2026 statt, das genaue Datum wird rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Sie können sich gerne schon jetzt auf den Verteiler setzen lassen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Kay Schulze unter usability@dbsv.org. Gern beantworten wir auch persönlich aufkommende Fragen.
FAQ für Interessierte
- Wer kann in den Usability-Pool eintreten?
- Muss ich etwas Bestimmtes können oder wissen, um in den Pool einzutreten?
- Ich möchte gerne in den Pool eintreten. Was muss ich tun?
- Kann ich schon vorher festlegen, welche Checks ich nicht machen würde? Z.B. Checks mit bestimmten Technologien oder Checks vor Ort?
- Was mache ich, wenn die Anwendung, die ich checken soll, für mich nicht zugänglich ist?
- Was können Gründe dafür sein, dass ich für einen Check nicht in Frage komme?
- Wie erhalte ich einen Auftrag?
- Wie rechne ich die Checks ab?
- Ich möchte die Angaben in meinem Profilbogen ändern, da sich etwas Neues ergeben hat. Geht das?
- Wie kann ich aus dem Pool austreten?
- Ich fühle mich noch unsicher, ob ich in den Pool eintreten soll. Was kann ich tun?
- Wo ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Usability bzw. Nutzungsfreundlichkeit?
Wer kann in den Usability-Pool eintreten?
Alle Personen, die auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung Hilfstechnologien nutzen und damit Checks von Software, Apps und Webseiten auf Nutzungsfreundlichkeit vornehmen können.
Mit welchen Hilfsmitteln, Endgeräten und technischen Umgebungen Sie vertraut sind, fragen wir nach unserer Infoveranstaltung und Ihrer Beitrittsbekundung mit einen Profilbogen ab. Abhängig davon, welche Konstellation für einen Check gesucht wird, können wir anhand dieser Angaben die passenden Personen vermitteln.
Muss ich etwas Bestimmtes können oder wissen, um in den Pool einzutreten?
Idealerweise checken ganz durchschnittliche Anwender*innen ein digitales Produkt oder eine Anwendung auf Usability. Sie sollten den Umgang mit Ihrer Hilfstechnologie beherrschen und bereit sein, Checks Online oder vor Ort in Anwesenheit von anderen Personen, wie z. B. Entwickler*innen durchzuführen.
Gecheckt werden dabei aber nicht Sie, sondern das Produkt. Auch die Kommunikation mit den Auftraggebern liegt bei Ihnen. Der DBSV kann hier lediglich als Vermittler fungieren und keine Verhandlungen bzgl. Bezahlung oder Ähnlichem durchführen.
Ich möchte gerne in den Pool eintreten. Was muss ich tun?
Senden Sie uns bei Interesse bitte eine E-Mail an usability@dbsv.org.
Wir führen in regelmäßigen Zeitabständen Informationsveranstaltungen dazu durch und senden im Anschluss Profil- und Fragebögen zur Aufnahme in den Usabilitypool.
Kann ich schon vorher festlegen, welche Checks ich nicht machen würde? Z.B. Checks mit bestimmten Technologien oder Checks vor Ort?
Ja. In welchen technischen Umgebungen und mit welchen Hilfsmitteln Sie checken wollen und mit welchen nicht, können Sie uns über den Profilbogen mitteilen. Gleiches gilt für die Bereitschaft zu Dingen wie Vor-Ort- oder Online-Checks oder auch die Verwendung privater Hardware. Auf diese Weise erhalten Sie keine Anfragen für Checks, deren Rahmenbedingungen Ihnen nicht zusagen.
Was mache ich, wenn die Anwendung, die ich checken soll, für mich nicht zugänglich ist?
Der DBSV kommuniziert im Rahmen der Anfrage deutlich, dass ein Usability-Check ohne Zugänglichkeit (also technische Barrierefreiheit gemäß den Normen) nahezu nicht möglich ist. Ein Produkt, das nicht benutzt werden kann, kann auch nicht auf Nutzungsfreundlichkeit gecheckt werden.
Was können Gründe dafür sein, dass ich für einen Check nicht in Frage komme?
Wir bitten Auftraggeber um möglichst genaue Angaben dazu, welche Anforderungen sie an den Check stellen. Diese können unterschiedlich sein, z.B. soll mit einem ganz bestimmten Hilfsmittel, Betriebssystem oder Endgerät gecheckt werden. Oder aber die Checks sollen vor Ort in einer bestimmten Umgebung stattfinden. Möglich ist auch, dass Kenntnisse eines ganz bestimmten Produktes gewünscht sind. Nicht immer treffen die Personen im Pool auf dieses „Gesamtpaket“ zu.
Wie erhalte ich einen Auftrag?
Der DBSV bittet anfragende Anbieter von digitalen Anwendungen sowie Agenturen um genaue Angaben zu ihrem geplanten Check. Anhand der eingesandten Profilbögen der Poolmitglieder schauen wir, wer auf die Anfrage passt. Diese Personen erhalten von uns die Kontaktdaten der Auftraggeber und melden sich dort. Alle folgenden Schritte und Absprachen sind zwischen Ihnen als Mitglied des Usabilitypools und dem Auftraggeber zu treffen.
Wie rechne ich die Checks ab?
Sie können eine Rechnung schreiben. Wie Sie das steuerlich geltend machen klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Ich möchte die Angaben in meinem Profilbogen ändern, da sich etwas Neues ergeben hat. Geht das?
Ja. Senden Sie uns gern Ihre Änderungen oder einen komplett neu ausgefüllten Bogen an usability@dbsv.org
Wie kann ich aus dem Pool austreten?
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Austrittswunsch an usability@dbsv.org
Ich fühle mich noch unsicher, ob ich in den Pool eintreten soll. Was kann ich tun?
Wenn Sie nach der Informationsveranstaltung noch Weiterbildungsbedarf bei sich erkennen oder anderweitig unsicher sind, kontaktieren Sie uns gern unter usability@dbsv.org. Nach Möglichkeit können wir Ihnen mit Modulen aus unserem Qualifizierungsangebot weiterhelfen.
Wo ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Usability bzw. Nutzungsfreundlichkeit?
Barrierefreiheit bezieht sich auf die existierenden technischen Normen (gem. DIN EN 301 549). Diese kann man einzeln überprüfen. Nutzungsfreundlichkeit oder Usability dagegen ist individueller und checkt, ob es trotz Barrierefreiheit Hindernisse gibt. Ein fehlender Alternativtext für ein Bild ist ein Beispiel für fehlende Barrierefreiheit. Ein vorhandener Alternativtext, der für Sie nicht aussagekräftig genug ist und Ihnen nicht weiterhilft, ist ein Beispiel für Mängel in der Nutzungsfreundlichkeit.