Wie schreibe ich ein Testament?

Welchen Inhalt sollte Ihr Testament aufweisen, damit Sie Ihren Wunsch nach einer Zuwendung an die Blindenstiftung Deutschland rechtlich einwandfrei und unmissverständlich umsetzen können?

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie wegen Blindheit Geschriebenes nicht lesen können, so können Sie kein eigenhändiges Testament schreiben, sondern Sie können ein gültiges Testament nur durch eine Erklärung gegenüber dem Notar errichten. Ein in Blindenschrift verfasstes Testament ist nicht rechtsgültig.“

a) Erbschaft - Alleinerbe

Beispieltext:

„Testament

Hiermit setze ich, Vorname, Nachname, eventuell abweichender Geburtsname, geboren am Datum, wohnhaft PLZ Ort, Straße Hausnr., zu meinem Alleinerben die Blindenstiftung Deutschland ein.

Ort, Datum
Unterschrift“

Anmerkung:

Der gesamte Text einschließlich Unterschrift muss eigenhändig auf einem körperlichen Schriftträger (z. B. Blatt Papier) geschrieben sein.

b) Erbschaft - Miterbe neben anderen Personen

Beispieltext:

„Testament

Hiermit setze ich, ...., Herrn X, Frau Y und die Blindenstiftung Deutschland zu Erben zu je einem Drittel ein.

Ort, Datum
Unterschrift“

Anmerkung:

Der gesamte Text einschließlich Unterschrift muss eigenhändig auf einem körperlichen Schriftträger (z. B. Blatt Papier) geschrieben sein.

c) Vermächtnis ohne gleichzeitige Erbeinsetzung anderer Personen

Beispieltext:

„Testament

Hiermit vermache ich, Vorname, Nachname, eventuell abweichender Geburtsname, geboren am Datum, wohnhaft PLZ Ort, Straße Hausnr., der Blindenstiftung Deutschland einen Geldbetrag in Höhe von (z.B.) 25.000,00 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Die Zahlung des vermachten Geldbetrages hat innerhalb von 4 Monaten nach meinem Tod zu erfolgen.

Gleichzeitig berufe ich die Blindenstiftung Deutschland zum Testamentsvollstrecker. Sie hat die Aufgabe, meinen Nachlass in Besitz zu nehmen und zu verwalten sowie aus diesem bzw. dessen Erträgen den als Vermächtnis zugewendeten Geldbetrag zu entnehmen und an sich zu überweisen. Hierfür ist sie von den Beschränkungen des § 181 BGB ausdrücklich befreit.

Ist der zugewendete Geldbetrag nicht oder nur teilweise auf meinen Konten verfügbar und kann der gesamte vermachte Betrag auch aus dessen Erträgen nicht innerhalb von 4 Monaten geleistet werden, so ist es Aufgabe der Testamentsvollstreckerin, Vermögensteile meines Nachlasses zu veräußern und aus dem Erlös den ihr vermachten Geldbetrag an sich zu überweisen.
Mit der Erfüllung des Vermächtnisses endet die Testamentsvollstreckung und wird der Erbe uneingeschränkt zur Verfügung über meinen Nachlass befugt.

Ort, Datum
Unterschrift“

Anmerkung:

Der gesamte Text einschließlich Unterschrift muss eigenhändig auf einem körperlichen Schriftträger (z. B. Blatt Papier) geschrieben sein.

Mit der Einsetzung der Blindenstiftung Deutschland als Testamentsvollstreckerin ist die Erfüllung des Vermächtnisses gewährleistet.