Bundesverwaltungsgericht hat entschieden - Ein Meilenstein für den Anspruch auf Arbeitsassistenz

Hat ein behinderter Mensch einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz oder handelt es sich dabei um eine Leistung, die im Ermessen der Integrationsämter steht? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt - und eine Entscheidung getroffen, die als Meilenstein betrachtet werden kann.

Der konkrete Fall: Ein blinder Mann hatte als Beamter gearbeitet, sich dann aber für eine selbstständige Tätigkeit entschieden. Die dafür notwendige Arbeitsassistenz wurde ihm vom Integrationsamt in Schleswig-Holstein verweigert. Die Entscheidung wurde in zwei Instanzen bestätigt, so dass der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landete. Dieses hat nun im Sinne des Klägers entschieden (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes).

Dr. Michael Richter von der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), hat den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Er kommentiert die Entscheidung wie folgt: "Das ist ein Meilenstein! Die Entscheidung bedeutet mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für behinderte Berufstätige. Der Pressemitteilung des Gerichtes ist zu entnehmen, dass die sehr restriktive Praxis der Integrationsämter bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz nicht der geltenden Rechtslage entspricht. Für besonders bemerkenswert halte ich die Feststellung, dass der Anspruch auf Arbeitsassistenz nicht nur der Vermeidung von Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer Behinderung dient, sondern auch zur Chancengleichheit dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt beitragen soll. Das ist eine ganz neue Herangehensweise, die dem Gedanken der Behindertenrechtskonvention entspricht und weitreichende Konsequenzen haben kann."