Ausgleichsabgabe soll verdoppelt werden - richtiger Schritt zu mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt!
Anlässlich seiner Rede bei der Welttagsveranstaltung zum Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, angekündigt, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen. Für diejenigen Unternehmen, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll sie verdoppelt werden.
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Tun sie dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. In Deutschland gibt es mehr als 40.000 Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben.
Eine der wichtigsten Säulen des Schwerbehindertenrechts sei die Beschäftigungspflicht für Unternehmen, so Hubertus Heil. Doch es gebe nach wie vor Unternehmen, "die sich wegducken vor ihrer Verantwortung oder die Potenziale von Menschen mit Behinderungen für ihr Unternehmen noch nicht erkannt haben".
„Dass die Politik jetzt Schluss macht mit rechtsunverbindlichen Apellen und endlich einer langjährigen Forderung des DBR und auch des DBSV nach einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe nachkommt, ist absolut richtig“, sagt DBSV-Präsident Klaus Hahn und ergänzt: „Wir werden die konkrete Umsetzung genau im Blick behalten und begleiten."