Bundeskabinett legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Barrierefreiheit vor

Am 24. März hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) – RL 2019/882 – zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Das betrifft u. a. Bankdienstleistungen, den Zahlungsverkehr, den Onlinehandel, bestimmte Selbstbedienungsterminals oder E-Books.

Nach einer ersten Analyse ist festzustellen, dass die Bundesregierung die Kritik des DBSV in zwei wichtigen Bereichen aufgenommen hat: Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, lehnt sich der im Gesetz verwendete Barrierefreiheitsbegriff jetzt an die bekannte Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes an. Außerdem sind die Möglichkeiten zum Durchsetzen von Barrierefreiheit deutlich verbessert worden. Das betrifft unter anderem die Schaffung einer Schlichtungsmöglichkeit zur Durchsetzung von Barrierefreiheit gegenüber Wirtschaftsakteuren.

„Trotz dieser Fortschritte ist festzustellen, dass wir von einem ambitionierten Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch weit entfernt sind“, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. Der DBSV setzt daher auf das anstehende parlamentarische Verfahren, um weitere, dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen. Das betrifft u. a. eine zentral und effizient organisierte Marktüberwachung. Wichtig ist zudem, die vorgesehenen Übergangsfristen abzukürzen: „Es kann nicht sein, dass wir noch bis 2040 warten sollen, um endlich überall barrierefreie Geldautomaten vorzufinden“, sagt Andreas Bethke und fordert: „Wir erwarten, dass am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, das sich klar zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bekennt. Dazu gehören konkrete Fördermaßnahmen, klare einklagbare Rechte und eine zeitnahe Umsetzung“.

Weitere Informationen zum EAA finden Sie unter:
www.dbsv.org/eaa.html