Neue Festbeträge für Sehhilfen

Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat in seiner Sitzung am 15. April neue Festbeträge für Sehhilfen verabschiedet, die ab dem 1. August gelten. Damit gibt es erstmals seit 2008 eine Anpassung der Beträge, die die gesetzlichen Krankenkassen für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Lupen vorsehen. Der Festbetrag soll für die medizinisch notwendige Versorgung ausreichen.

Für einige Produkte werden die Festbeträge erhöht. Bei Standlupen mit Beleuchtung sind die Beträge allerdings abgesenkt worden. Erstmals sind in der Neufassung Festbeträge als Zuschlag für Kantenfiltergläser und elektronische Lupen mit Bildschirmgrößen von 4,3 bis 5 Zoll enthalten.

Der DBSV hatte am diskutierten Entwurf massive Kritik geäußert, weil insbesondere die zur Bildung des Festbetrages genutzten Grundlagen nicht transparent offengelegt werden.

Der GKV-Spitzenverband hat in einigen Punkten nachgebessert und die Festbeträge im Vergleich zum Vorentwurf nun teilweise erhöht. Damit sind aber längst nicht alle Kritikpunkte des DBSV ausgeräumt: Bei einzelnen Positionen, wie zum Beispiel bei der Versorgung mit Kantenfiltern, ist die Spanne zwischen dem Festbetrag und den bekannten Abgabepreisen weiterhin extrem hoch. Eine Nachvollziehbarkeit der einzelnen Beträge ist noch immer nicht ausreichend transparent möglich. Der DBSV wird daher beobachten und kritisch prüfen, ob es nun endlich gelingt, ein zuzahlungsfreies Versorgungsangebot mit Sehhilfen für alle anspruchsberechtigten gesetzlich versicherten Personen zu ermöglichen.