Optische Kohärenztomografie auf dem Weg zur Kassenleistung

Die optische Kohärenztomografie (OCT) ist eine diagnostische Methode zur Untersuchung der Netzhaut, die bei Netzhautkrankheiten wie der Altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) eine große Rolle spielt. Mit der OCT kann insbesondere sehr gut bestimmt werden, wann die Netzhaut im Rahmen einer intravitrealen Injektionsbehandlung (Spritzen in den Glaskörper des Auges) erneut behandelt werden muss. Die OCT ist bisher keine Kassenleistung, aber das könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Dr. Claus Gehrig, Mitglied im verbandsübergreifenden Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und Patientenvertreter beim Gemeinsamen Bundesausschuss, berichtet für dbsv-direkt.

"Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 beschlossen, die Untersuchung mittels optischer Kohärenztomografie zur Diagnostik und Steuerung der intravitrealen Injektionsbehandlung bei feuchter AMD und diabetischem Makulaödem in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuschließen. Das ist eine überaus positive Nachricht für alle von diesen Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Bundesgesundheitsministerium hat nun zwei Monate Zeit zur rechtlichen Prüfung. Danach hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten die Vergütung festzulegen. Erst dann haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf die neue Leistung."