Umfrage zu guten barrierefreien Internetseiten des öffentlichen Sektors

Kennen Sie gute barrierefreie Internetseiten des öffentlichen Sektors? Dann schreiben Sie uns! Die Referentin für Internationales, Merve Sezgin, und die Referentin für Barrierefreiheit, Hilke Groenewold, bitten um die Einreichung der besten Beispiele für barrierefreie Internetseiten des öffentlichen Sektors in Deutschland bis zum 21. Juni per E-Mail an m.sezgin@dbsv.org

Ziel ist es, die besten Umsetzungen zu sammeln, die sich aus Gesetzen, Vorschriften oder Normen ergeben oder auf das Know-how oder die Initiative von nationalen Unternehmen zurückgehen. Die Internetseiten sollten sich auf die folgenden Bereiche beziehen:

  • Gesetzgebungs-, Regulierungs- und Normungsmaßnahmen, die auf die Verbesserung der Barrierefreiheit nationaler Internetseiten des öffentlichen Sektors abzielen, um blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Informationen zu erleichtern,
  • besondere Vorkehrungen, z. B. von der Hauptseite getrennte zugängliche Versionen von Internetseiten, ungewöhnliche Zugänglichkeitslösungen, z. B. in die Website eingebaute Tools zum Vorlesen der Inhalte oder zur Verbesserung der Textgröße und -färbung sowie des Kontrasts der Website,
  • einheitliche Barrierefreiheit über alle Plattformen hinweg, einschließlich Mac, PC, mobile Plattformen (Android / iOS),
  • kontinuierliches Engagement für die Barrierefreiheit, z. B. wenn der Website-Host mehr tut, als die Vorschriften und Gesetze ausdrücklich verlangen,
  • kreative und integrative Wege zur Bereitstellung von Bild- und Videobeschreibungen,
  • Bewusstseinsbildung, die sich an Mitarbeiter oder die breite Öffentlichkeit richtet und nachweislich Wirkung zeigt,
  • Nützlichkeit von Schulungsmaterialien zur Website-Nutzung, die für blinde und sehbehinderte Personen angeboten werden, oder von Sitzungen für blinde und sehbehinderte Personen (nicht eingeschlossen sind Bildschirmleser-Handbücher oder Computerschulungen, die über Rehabilitationsdienste angeboten werden),
  • Verfügbarkeit von zugangsbezogenen Informationen auf den Internetseiten.

Da das Thema recht breit gefächert ist, stellen Sie bitte sicher, dass sich Ihr Beitrag speziell auf nationale Websites des öffentlichen Sektors bezieht - als Beispiel: Ein Best Practice für öffentliche Rundfunkmedien ist in Ordnung, die Barrierefreiheit der Website Ihres lokalen Zugbetreibers hingegen nicht.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!