DBSV verabschiedet Resolution zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

„Kinder- und Jugendhilfe“ – unter diesem Begriff werden in Deutschland viele verschiedene Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Derzeit ist im Gespräch, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und alle Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII zusammenzuführen. Der DBSV begrüßt diese sogenannte inklusive Lösung, sorgt sich dabei jedoch um die Ausgestaltung der behinderungsbedingt notwendigen Teilhabeleistungen, die speziell für Menschen mit Sinnesbehinderung von zentraler Bedeutung sind.

Der Verwaltungsrat des DBSV hat deshalb auf seiner Sitzung am 26.10.2019 in Rostock seine Erwartungen an eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe formuliert. Im Falle des Zusammenführens der Eingliederungshilfeleistungen im SGB VIII muss sichergestellt werden, dass die behinderungsbedingt notwendigen Teilhabeleistungen mindestens im jetzigen Umfang erhalten und als solche im Gesetz klar sichtbar bleiben. Eine weitere Forderung des DBSV ist, dass die Jugendämter endlich auch für behinderte Kinder und Jugendliche und deren Familien da sein müssen.

Die vollständige Resolution im Wortlaut finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2019-res-weiterentw-kjh.html