Bundesteilhabegesetz - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert Referentenentwurf
Berlin. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert aktuelle Pläne der Bundesregierung und befürchtet eine massive Benachteiligung blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen.
Anlass ist der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes, der am Dienstag vorgestellt wurde. Das Gesetz tritt mit dem Anspruch an, die Lebenssituation behinderter Menschen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zu verbessern, die ersten davon sollen zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten.
Der DBSV beanstandet eine gravierende Lücke im Entwurf: Es wurde versäumt, die Lebensbedingungen für blinde Menschen bundesweit anzugleichen. "Wie kann die Bundesregierung die Augen davor verschließen, dass blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen je nach Wohnort völlig unterschiedliche Leistungen beziehen?", fragt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. So bedeutet beispielsweise ein Umzug von Hessen nach Thüringen für einen blinden Menschen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50 Prozent.
Hauptkritikpunkt des Verbandes ist, dass die Blindenhilfe nach wie vor nur dann gewährt werden soll, wenn ein blinder Mensch die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt. Bei der Eingliederungshilfe dagegen sollen die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelockert werden. "Während bei der einen Teilhabeleistung Verbesserungen geplant sind, wird die andere einfach ignoriert", konstatiert Renate Reymann. "Die blinden Menschen in Deutschland werden sich eine derartige Ungleichbehandlung nicht gefallen lassen!"
Am Freitag steht das Bundesteilhabegesetz auf der Agenda des DBSV-Verwaltungsrates. Der Verband plant, die genannten und weitere gravierende Kritikpunkte in einer Resolution zu thematisieren.
Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe
Das Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich für blinde Menschen in Form einer monatlichen Unterstützung. Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.
Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für seine behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das Blindengeld wird dann durch die so genannte "Blindenhilfe" aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für "eine angemessene Unterkunft" nicht mehr als 808 Euro verdienen. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.
Mehr Infos unter www.blindengeld.dbsv.org und www.teilhabegesetz.dbsv.org