17. Deutscher Hörfilmpreis 2019 - Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: 1. November 2018

Ein Ohr aus rot-weißem Material auf einer Stahlstange. Es ist dem Logo des Deutschen Hörfilmpreises nachempfunden. Rechts davon zwei senkrechte Stahltraversen - Träger in Leichtbauweise, an denen Veranstaltungstechnik befestigt wird.
Bühnendekoration beim Hörfilmpreis 2018

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht jährlich in Berlin den Deutschen Hörfilmpreis. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele" genannt. Bei der Verleihung 2019 werden herausragende Hörfilm-Produktionen in vier Kategorien ausgezeichnet – Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm. Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 1. November 2018 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2018 gingen in der Kategorie Kino an „Licht“, in der Kategorie TV an „Landgericht – Geschichte einer Familie“, in der Kategorie Dokumentation an „Rabbi Wolff“ sowie in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm an „Wendy – Der Film“. Den Publikumspreis erhielt die MDR-Produktion „In aller Freundschaft, Folge 773: Mach‘s gut Nick“.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH.

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