Deutscher Hörfilmpreis 2020 - Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: bis 15. Oktober 2019

Berlin. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele" genannt. Bei der Verleihung 2020 werden herausragende Hörfilm-Produktionen in vier Kategorien ausgezeichnet – Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm. Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter:

https://www.deutscher-hoerfilmpreis.de

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 15. Oktober 2019 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2019 gingen in der Kategorie Kino an „Der Hauptmann“, in der Kategorie TV an „Bad Banks“ und in der Kategorie Dokumentation an „Ein Jahr in Kihnu“. Ein Sonderpreis der Jury wurde an die TV-Produktion „Absturz ins Leben“ vergeben. Für seine Produktion „Sesamstraße, Folge 2915: Selbstgemacht schmeckt’s am besten“ konnte sich der NDR über eine Auszeichnung in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm sowie über den Publikumspreis freuen.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH.

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Pressekontakt:

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Deutscher Hörfilmpreis
c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
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Rungestraße 19, 10179 Berlin
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Fax: 030 / 285387 – 200
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