Wie barrierefrei wird das Europa der Zukunft für blinde und sehbehinderte Menschen?

Europäische Blindenunion veröffentlicht Positionspapier zum „European Accessibility Act“

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Brüssel/Berlin

Seit 2015 wird in Brüssel an einer neuen Richtlinie zur Barrierefreiheit gearbeitet. Dieser „European Accessibility Act“ (EAA) soll die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen europaweit angleichen. „Das kann ein Quantensprung werden“, sagt Wolfgang Angermann, der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU). Doch nun droht die Verwässerung der Richtlinie, denn am 1. März beginnen die Verhandlungen zwischen dem europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Und dieser hinter verschlossenen Türen stattfindende „Trilog“ hat schon zahlreiche ambitionierte Vorhaben zurechtgestutzt.

Die EBU hat deshalb unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ein Positionspapier entwickelt, das heute europaweit veröffentlicht wird. Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation vertritt 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer, die tagaus tagein auf Barrieren stoßen. „Oft werden uns die einfachsten Dinge unmöglich gemacht, wie online eine Reise zu buchen, den Zug zur Arbeit zu nehmen oder ein Schulbuch zu lesen“, erläutert Angermann. Die EBU fordert deshalb einen umfassenden Geltungsbereich der kommenden Richtlinie und klare Funktionskriterien für Wirtschaftsakteure wie für Verbraucher. Der EAA soll zudem verbindliche Regelungen zur baulichen Umgebung enthalten und nicht durch willkürliche Ausnahmen, Ersatzregelungen und lange Übergangsfristen unterminiert werden.

Positionspapier zum Download

Die Europäische Blindenunion (EBU)

Die EBU ist eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, welche die Interessen der blinden- und sehbehinderten Menschen in Europa vertritt. Zu den Mitgliedern gehören 45 europäische Verbände, darunter auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

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