19. Deutscher Hörfilmpreis 2021: Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

Einreichungsfrist: bis 15. Oktober 2020

Berlin. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele" genannt. 2020 wurden die Preise aufgrund der Corona-Pandemie per Online-Verleihung vergeben. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, in welcher Form kommendes Jahr die Preise verliehen werden, aber eins ist sicher: Auch 2021 werden wieder herausragende Hörfilm-Produktionen in vier Kategorien – Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm – ausgezeichnet und gefeiert.

Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter:

www.deutscher-hoerfilmpreis.de

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 15. Oktober 2020 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2020 gingen in der Kategorie Kino an „Crescendo #makemusicnotwar“, in der Kategorie TV an „Play“, in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm an „Der Krieg und ich“ und in der Kategorie Dokumentation an „For Sama“. Ein Sonderpreis der Jury wurde an „Schindlers Liste“ vergeben. „Die Sendung mit der Maus“ konnte sich über den Publikumspreis freuen.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH.

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Pressekontakt:

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