Marrakesch-Vertrag: „Weitere Schritte müssen folgen"

Gestern Abend beschloss der Bundestag gesetzliche Änderungen im Urheberrecht zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig lesebehinderter Menschen. Sie dienen der Umsetzung des 2014 von Deutschland unterzeichneten Marrakesch-Vertrags, dessen Ziel ein verbesserter Zugang zu barrierefreier Literatur ist.

Neu hinzugekommen zu den bisherigen urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen sind folgende Regelungen:

  • Der grenzüberschreitende Austausch von barrierefreier Literatur wird möglich.
  • Befugte Stellen, zum Beispiel Blindenbibliotheken, dürfen ihren Nutzern barrierefrei zugängliche Formate wie Hörbücher auch online zur Verfügung stellen.
  • Auch lesebehinderten Menschen, zum Beispiel Legasthenikern oder Menschen mit motorischen Einschränkungen, wird der Zugang zu barrierefreier Literatur erleichtert.

Kurz vor der Beschlussfassung hat sich die große Koalition zwar noch auf notwendige Änderungen verständigt. Das Gesetz bleibt nach Auffassung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) dennoch hinter den Möglichkeiten, die der Marrakesch-Vertrag versprach, zurück: Denn Änderungen im Urheberrecht allein führen nicht automatisch zu einer deutlichen Verbesserung der Literaturversorgung und damit zu spürbar mehr Teilhabe an Bildung, Beruf, Politik und Kultur.

„Wir brauchen eine dauerhaft verlässliche Finanzierungsgrundlage, damit Blindenbibliotheken die aufwendige Übertragung von Literatur in barrierefreie Formate bewerkstelligen können“, sagt der Geschäftsführer des DBSV, Andreas Bethke. Der DBSV begrüßt die seitens der Bundesregierung schon zugesagte Einmalzahlung an Blindenbibliotheken und weitere befugte Stellen ausdrücklich, erwartet aber auch von den Ländern, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und sich an der finanziellen Absicherung einer barrierefreien Literaturversorgung dauerhaft beteiligen.

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