GFTB-Empfehlung: „Informationen einer stationären Wohneinrichtung für taubblinde und mehrfach behinderte blinde Menschen über die Förderung in der Einrichtung“
Im gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) sind Organisationen zusammengeschlossen, die sich für die Belange taubblinder Menschen engagieren. Dies sind:
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Arbeitsgemeinschaft der Dienste und Einrichtungen für taubblinde Menschen e. V.
- Deutscher Kulturverein der gehörlosen Sehbehinderten und Taubblinden e. V.
- Taubblindendienst e. V.
- Pro Retina Deutschland e. V.
- Deutsches Katholisches Blindenwerk e. V.
- Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V.
Eltern von blinden oder sehbehinderten Menschen mit weiteren Behinderungen wünschen sich eine optimale Förderung ihrer Kinder auch im Erwachsenenalter, z. B. In stationären Wohneinrichtungen. Für diese Eltern sind Informationen darüber sehr wichtig, wie es ihren Kindern in der Einrichtung geht, welche Fördermaßnahmen und Freizeitaktivitäten ergriffen werden und welche Erfolge oder Probleme es bei ihren Kind aktuell gibt.
Für eine umfassende Information an Eltern oder andere gesetzliche Vertreter über den Förderalltag in einer Wohneinrichtung empfiehlt der GFTB folgende Elemente:
1. Leistungsvereinbarungen
Rahmenrichtlinien bzw. -vereinbarungen oder Einzelvereinbarungen des Sozialhilfeträgers mit dem Wohnheim, die Rechtsgrundlage für den Förderalltag in der Einrichtung sind, sind den Eltern zugänglich zu machen. Daraus sind besonders die Beschreibung der Förderung ihres Kindes und der Personalschlüssel sowie die Qualifikation und Fortbildung des Personals für die Eltern wichtig.
2. Förderplan und Förderbericht
Das Wohnheim soll zusammen mit den Eltern und ggf. dem Betroffenen jeweils für die nächsten drei bis sechs Monate einen Förderplan mit konkreten individuellen Förderzielen vereinbaren. Über die Erreichung dieser Ziele und ggf. Hemmnisse bei der Zielerreichung soll jeweils gesprochen werden.
3. Übergabegespräch
Wenn der Betroffene zum Wochenende oder den Ferien aus der Einrichtung abgeholt wird, soll ein Mitarbeiter der Einrichtung zu einem kurzen Gespräch über besondere Aktivitäten oder Vorkommnisse der letzten Zeit und die aktuelle Befindlichkeit des Betroffenen zur Verfügung stehen.
Auch wenn der Betroffene wieder in die Einrichtung gebracht wird, soll es ein entsprechendes Gespräch geben.
4. Elternheft/Wochenbuch
Die Einrichtung soll Förder- und Freizeitmaßnahmen für den Betroffenen oder die Wohngruppe schriftlich festhalten. Auch besondere Vorkommnisse, Probleme oder Erfolge bzw. Befindlichkeiten des Betroffenen sollen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören ggf. auch Ergebnisse medizinischer Maßnahmen wie Medikamentenverordnung o.ä. Wichtig ist auch festzuhalten, wenn regelmäßige Aktivitäten ausfallen und warum sie ausfallen.
Auch die Eltern sollen entsprechende Informationen aufschreiben.
Die Informationen können z. B. in einer Mappe oder Heft gesammelt werden, die beim Betroffenen bleibt und damit jeweils für die Bezugspersonen im Wohnheim oder die Eltern zugänglich ist.
Alternativ kann auch das Angebot des Telefonkontaktes mit einer Hauptbezugsperson des Wohnheimpersonals angeboten werden.
5. Dokumentation, Fotos
Besondere Aktivitäten im Wohnheim und Situationen aus dem Alltagsleben sollen für die Eltern zugänglich dokumentiert werden. Dazu gehören möglichst auch Fotos, Ton- oder Videoaufnahmen.
6. Elterngespräche, Elternabende
Den Eltern sollen Einzelgespräche über die Situation ihres Kindes angeboten werden. In Elterntreffen sollen aktuelle und übergreifende Dinge besprochen werden, die die Arbeit des Heims betreffen.
Sinnvoll sind auch gemeinsame Treffen von Heimbewohnern, Eltern und Mitarbeitern, um gemeinsam ein Stück Alltagsatmosphäre im Heim zu erleben.
Eine intensive Zusammenarbeit des Wohnheims mit Eltern und anderen Betreuungspersonen ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung und gute Lebensqualität der Betroffenen.
Der GFTB ist der Überzeugung, dass die Orientierung an diesen Empfehlungen zu einer solchen Zusammenarbeit beitragen kann.
Hannover, 16. April 2008
gez. Wolfgang Angermann, Vorsitzender