Mindestbedarf an Taubblindenassistenz: 20 Stunden wöchentlich

Mindestbedarf an Taubblindenassistenz

Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) erklärt:

Für taubblinde Menschen ist es sehr schwer, erfolgreich Anträge auf Taubblindenassistenz als Eingliederungshilfe zu stellen. Das Antragsverfahren ist für sie zu kompliziert und die zuständigen Stellen gehen mit den Antragstellern häufig zu ablehnend um.

Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss daher mindestens ein Assistenzbedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen. Der Unterstützungsbedarf  der Betreffenden ist aufgrund ihrer doppelten Sinnesbehinderung in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Information und Alltagsbewältigung erheblich.

Der Bedarf von 20 Stunden persönlicher Assistenz wöchentlich ist eine absolute Untergrenze. Höhere Bedarfe können in der Regel nachgewiesen werden.

Berlin, 6. Mai 2022

gez. Reiner Delgado (GFTB-Vorsitzender)

 

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