Was soll im Projekt erreicht werden?

Eine inklusive Gesellschaft, in der eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen möglich ist, kann es nur mit einer barrierefrei gestalteten Umwelt geben. Das schließt u. a. öffentliche Straßen und Plätze, das Transportwesen, das Gesundheitssystem, die Angebote im Internet etc. ein. Tatsächlich stoßen Menschen mit Behinderungen im Alltag allerdings auf vielfältige Barrieren. Viele Internetseiten und Apps sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht bedienbar, Stufen vor öffentlichen Gebäuden verhindern Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen den Zutritt, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Viele Barrieren dürften allerdings gar nicht bestehen, weil es bereits gesetzliche Regelungen gibt, die zur Barrierefreiheit verpflichten (z. B. in den Behindertengleichstellungsgesetzen vom Bund und den Ländern). Gesetze müssen aber auch durchgesetzt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. Genau hier setzt das Projekt an:

Die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes (Verbandsklagen, Schlichtungsverfahren etc.) sollen systematisch genutzt werden, um Verstöße gegen Vorschriften zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu ahnden. Als Konsequenz erfolgreich erstrittener Gerichtsentscheidungen sollen bestehende Barrieren abgebaut und so Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen mehr Teilhabe ermöglicht werden. Ziel ist es gleichzeitig, eine Rechtsprechungskultur in diesem Bereich aufzubauen und zu etablieren, um nachhaltig die verbandsklageberechtigten Behindertenverbände zu motivieren und zu unterstützen, Barrierefreiheit rechtlich durchzusetzen und damit voranzubringen.

Die Begleitung geeigneter Fälle durch im Projekt tätige Juristinnen und Juristen sowie ggf. die Einholung erforderlicher Gutachten ist für die Verbände im Rahmen des Projekts kostenfrei. Unterstützt werden die Aktivitäten durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine Vernetzung mit der Wissenschaft.

 

Fachtagung: Verbandsklagen im Behindertenrecht – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Gruppenbild der mitwirkenden Referierenden
Referierende von links nach rechts oben: Dr. Thomas Hiby, Prof. Dr. Felix Welti, Romina Köller, Anna Schneider, Prof. Dr. Peter Rott, unten: Dr. Michael Richter, Dr. Lilit Grigoryan, Alexander Ahrens, Christiane Möller, Klaus Hahn.

Um behinderten Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) am 8. September 2023 in Berlin eine Fachtagung mit dem Titel "Verbandsklagen im Behindertenrecht – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit" durchgeführt.

Die 60 Teilnehmenden der Fachtagung erhielten Einblicke in die Aktivitäten des Projekts „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ und tauschten sich über Erfahrungen mit der Nutzung von Verbandsklagen im Behindertenrecht aus. Drei Vorträge aus der Wissenschaft zur Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, zu unterschiedlichen Ansätzen des kollektiven Rechtsschutzes in Europa und zu den Erfahrungen aus dem Verbraucherrecht vervollständigten das Angebot der Fachtagung. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung sowie den ausführlichen Tagungsbericht.

Materialien

Mit der Checkliste zum Verbandsklagerecht können Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu einer ersten Einschätzung kommen, ob in einem konkreten Fall eine Verbandsklage sinnvoll ist und was es dann zu beachten gilt.

Hier haben wir "Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für Verbraucherschutz- und Verbandsklagen" zusammengefasst.

 

Aktivitäten zum Thema E-Roller

Einen Schwerpunkt im Projekt gilt der Durchsetzung fester Abstellflächen für E-Roller, damit diese nicht länger gefährliche Barrieren auf Gehwegen sind.

Unser Podcast gibt Hintergrundinformationen zu unserer Verbandsklage in Münster.

https://sichtweisen.podigee.io/45-klage-gegen-eroller

Schauen Sie auch auf unsere Kampagnenwebseite "Kreuz und quer geht nicht mehr"

www.dbsv.org/e-roller.html

 

Projektleitung:

DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Christiane Möller
Telefon: 030 28 53 87-165
Fax: 030 28 53 87-200
E-Mail: c.moeller@dbsv.org

Juristische Leitung:

rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen

Dr. Michael Richter
Telefon: 06421 94844-90 oder 91
Fax: 06421 94844-99
E-Mail: barrierefreiheit@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de

Wir danken unseren Partnern und Förderern!

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