Was soll im Projekt erreicht werden?
Eine inklusive Gesellschaft, in der eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen möglich ist, kann es nur mit einer barrierefrei gestalteten Umwelt geben. Das schließt u. a. öffentliche Straßen und Plätze, das Transportwesen, das Gesundheitssystem, die Angebote im Internet etc. ein. Tatsächlich stoßen Menschen mit Behinderungen im Alltag allerdings auf vielfältige Barrieren. Viele Internetseiten und Apps sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht bedienbar, Stufen vor öffentlichen Gebäuden verhindern Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen den Zutritt, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Viele Barrieren dürften allerdings gar nicht bestehen, weil es bereits gesetzliche Regelungen gibt, die zur Barrierefreiheit verpflichten (z. B. in den Behindertengleichstellungsgesetzen vom Bund und den Ländern). Gesetze müssen aber auch durchgesetzt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. Genau hier setzt das Projekt an:
Die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes (Verbandsklagen, Schlichtungsverfahren etc.) sollen systematisch genutzt werden, um Verstöße gegen Vorschriften zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu ahnden. Als Konsequenz erfolgreich erstrittener Gerichtsentscheidungen sollen bestehende Barrieren abgebaut und so Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen mehr Teilhabe ermöglicht werden. Ziel ist es gleichzeitig, eine Rechtsprechungskultur in diesem Bereich aufzubauen und zu etablieren, um nachhaltig die verbandsklageberechtigten Behindertenverbände zu motivieren und zu unterstützen, Barrierefreiheit rechtlich durchzusetzen und damit voranzubringen.
Die Begleitung geeigneter Fälle durch im Projekt tätige Juristinnen und Juristen sowie ggf. die Einholung erforderlicher Gutachten ist für die Verbände im Rahmen des Projekts kostenfrei. Unterstützt werden die Aktivitäten durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine Vernetzung mit der Wissenschaft.
Fachtagung: Verbandsklagen im Behindertenrecht – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit
der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) lädt Sie ganz herzlich zur Fachtagung „Verbandsklagen im Behindertenrecht – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit“ ein.
- Ort: Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin, Auerbachstraße 7, 14193 Berlin
- Datum: 08.09.2023
- Zeit: 09:00 bis 16:30 Uhr
- Teilnahmebeitrag: Es wird kein Beitrag erhoben
- Anmeldeschluss: 31.08.2023
Viele Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe hindern, dürfte es mit Blick auf die bestehenden rechtlichen Vorgaben eigentlich gar nicht geben. Doch Recht muss auch durchgesetzt werden. Die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes systematisch zu nutzen, um Verstöße gegen rechtliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu ahnden: Das ist das Ziel des behinderungsübergreifend angelegten Projekts „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“, das der DBSV seit April 2020, unterstützt durch die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm), durchführt. Wir danken der Aktion Mensch für die Förderung dieses Projektes.
Programm:
09:00 Uhr - Ankommen / Registrieren
09:30 Uhr - Begrüßung
- Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV)
09:40 Uhr - Grußwort
- Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
10:00 Uhr - Wo kommen wir her – Was wurde im Projekt getan.
- Christiane Möller, Justiziarin des DBSV und Projektleiterin des Projekts „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden!“
10:20 Uhr - Podiumsdiskussion
Erfahrungen aus dem Verbandsklageprojekt mit
- Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der „Rechte behinderter Menschen gemeinnützige GmbH“ und Juristische Projektleitung,
- Dr. Thomas Hiby, Geschäftsführer Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. und juristische Projektmitarbeit
- Klaus Hahn, Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V.
- Anna Schneider, Projektleitung "Durchsetzungsbegleitung digitale Barrierefreiheit“ beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
- Alexander Ahrens, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
11:20 Uhr - Die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes - Erkenntnisse zum verbandlichen Rechtsschutz
- Prof. Dr. Felix Welti, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Universität Kassel
12:00 Uhr - Mittagspause
13:00 Uhr - Strategische Klageverfahren durch Behindertenorganisationen als wirksames Instrument für die Rechtssetzung in vergleichender Perspektive
- Dr. Lilit Grigoryan, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz, Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Köln
13:40 Uhr - Verbandlicher Rechtsschutz im Verbraucherschutzrecht – Grundlagen und Erfahrungen
- Prof. Dr. Peter Rott, Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Universität Oldenburg
14:20 Uhr - Kaffeepause
14:45 Uhr - Arbeit in zwei Workshops
- Workshop 1: Gesetzliche Änderungsbedarfe für einen effektiven Rechtsschutz
- Workshop 2: Empowerment der Verbände zum Einsatz von Verbandsklagen
16:00 Uhr - Erkenntnisse aus den Workshops und Schlussdiskussion
16:30 Uhr - Ende der Veranstaltung
Materialien
Mit der Checkliste zum Verbandsklagerecht können Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu einer ersten Einschätzung kommen, ob in einem konkreten Fall eine Verbandsklage sinnvoll ist und was es dann zu beachten gilt.
Hier haben wir "Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für Verbraucherschutz- und Verbandsklagen" zusammengefasst.
Aktivitäten zum Thema E-Roller
Einen Schwerpunkt im Projekt gilt der Durchsetzung fester Abstellflächen für E-Roller, damit diese nicht länger gefährliche Barrieren auf Gehwegen sind.
Unser Podcast gibt Hintergrundinformationen zu unserer Verbandsklage in Münster.
https://sichtweisen.podigee.io/45-klage-gegen-eroller
Schauen Sie auch auf unsere Kampagnenwebseite "Kreuz und quer geht nicht mehr"
Projektleitung:
DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Christiane Möller
Telefon: 030 28 53 87-165
Fax: 030 28 53 87-200
E-Mail: c.moeller@dbsv.org
Juristische Leitung:
rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Dr. Michael Richter
Telefon: 06421 94844-90 oder 91
Fax: 06421 94844-99
E-Mail: barrierefreiheit@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de
Wir danken unseren Partnern und Förderern!
