Corona: Ansteckungsrisiko beim Führen

Zu Personen, mit denen man nicht zusammenlebt, sollte man einen Abstand von zwei Metern halten - das ist die zentrale Regel, um eine Corona-Infektion zu verhindern. Es ist klar, dass diese Regel verletzt wird, wenn man sich von einem anderen Menschen führen lässt. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen also abwägen: Auf der einen Seite die sichere, schnelle und unfallfreie Fortbewegung, auf der anderen Seite die Vermeidung eines Ansteckungsrisikos.

Für das Führen gibt es eine bewährte Regel: Bei ungefähr gleicher Körpergröße wird der Arm der führenden Person etwa in Ellenbogenhöhe gegriffen. Der blinde oder sehbehinderte Mensch geht ungefähr eine Schrittlänge hinter dem Begleiter und ist so rechtzeitig über Kursänderungen, Hindernisse usw. informiert. Aber gilt das auch in Corona-Zeiten?

Der DBSV hat Kontakt mit Prof. Bert Blocken aufgenommen. Der Belgier hat in einer Studie untersucht, wie winzige Tröpfchen in der Atemluft übertragen werden, wenn zwei Menschen sich gemeinsam vorwärtsbewegen. Anschließend haben wir uns mit Ulrike Schade beraten, der Vorsitzenden des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte. Gemeinsam haben wir Hinweise zusammengestellt, mit denen man das Risiko einer Ansteckung zwar nicht auf null reduzieren, aber zumindest dazu beitragen kann, sich und andere zu schützen. Den neuen Text "Sich und andere schützen" finden Sie im Corona-Ratgeber des DBSV unter:

https://www.dbsv.org/corona.html#schuetzen

Der Text wird in den nächsten Wochen noch ergänzt, unter anderem mit Hinweisen zur Handhabung von Masken und Handschuhen. Neu im Corona-Ratgeber seit unserem letzten Newsletter sind der Text "Kontaktlinsen und COVID-19" und Hinweise für Berufstätige zum Thema Home-Office.