Bundestag beschließt Gesetz zur Barrierefreiheit von Webseiten und Apps

Der DBSV hat wiederholt Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für barrierefreie Webseiten und Apps gefordert (zuletzt bei der Anhörung, siehe www.dbsv.org/aktuell/anhoerung-rl-2016-2102.html). Gestern Abend hat nun der Bundestag das Gesetz beschlossen. Lesen Sie dazu eine Einschätzung der DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller:

Das Gesetz führt zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG). Die Vorschriften enthalten Regeln, bis wann welche öffentlichen Stellen des Bundes ihre Webseiten und Apps barrierefrei gestalten müssen, wie sie über Barrierefreiheit informieren und wie und wo man sich über fehlende Barrierefreiheit beschweren kann. Außerdem wird ein Monitoring-Verfahren etabliert. Eine noch zu erlassende Rechtsverordnung wird diese Vorgaben weiter konkretisieren.

Das Tempo, mit dem das Gesetz durchgepeitscht wurde, war atemberaubend und ließ viel zu wenig Zeit für eine vernünftige Auseinandersetzung mit der komplexen Materie, was der immensen Bedeutung des Themas "Digitalisierung" nicht gerecht wird.

Leider gelang dann auch nicht der große Wurf - die Chance, über die notwendige Mindestharmonisierung hinaus zu gehen, wurde vertan. Das betrifft insbesondere den Geltungsbereich des Gesetzes, das ausschließlich "öffentliche Stellen des Bundes" einbezieht. Der DBSV hatte vorgeschlagen, wenigstens private Anbieter von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen zur digitalen Barrierefreiheit zu verpflichten.

Aber damit nicht genug: Unserer Einschätzung nach erfüllt das Gesetz in einigen Punkten nicht einmal die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie. Beispielsweise fehlt die Verpflichtung, einer betroffenen Person auf Anforderung einen nicht-barrierefreien online-Inhalt in einem zugänglichen Format zur Verfügung zu stellen.

Bei allem Frust: Immerhin konnten einige gravierende Verschlechterungen im Vergleich zum bisherigen Recht abgewendet werden. So sind etwa öffentliche Stellen des Bundes weiterhin verpflichtet, auch ihre Angebote bei sozialen Netzwerken barrierefrei zu gestalten. Die neu geschaffene Ausnahmeregelung, wonach öffentliche Stellen einzelne Teile ihrer Webseite bei "unverhältnismäßiger Belastung" nicht barrierefrei gestalten müssen, wurde etwas verschärft.

Und auch ein richtiger Schritt nach vorn wurde getan. Er betrifft die elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe bei Bundesbehörden. Diese müssen bis 2021 barrierefrei gestaltet sein. Das ist ein klares Bekenntnis zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Beschäftigter im Bund. Zudem dürften die neuen Standards zumindest mittelbar auch Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen Bürger und Staat haben.

Am 6. Juli wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befassen. Auch alle 16 Bundesländer müssen ihre Hausaufgaben machen und die europarechtlichen Vorgaben auf Landesebene umsetzen.