Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch im Saarland
Das Blindengeld heißt im Saarland „Blindheitshilfe“. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe.
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.
Volljährige Blinde
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 450,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 296,28 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 257,47 €
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 225,00 € monatlich.
Minderjährige Blinde
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 317,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 164,28 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 127,91€
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 158,50 € monatlich.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland.
Die Entwicklung der Blindengeldleistung im Saarland
Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene im Saarland. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.
Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Saarland seit 1989
Jahr | Blindenhilfe | Blindengeld |
---|---|---|
1989 | 438 | Info fehlt |
1990 | 451 | Info fehlt |
1991 | 474 | Info fehlt |
1992 | 488 | 487 |
1993 | 510 | 510 |
1994 | 527 | 527 |
1995 | 530 | Info fehlt |
1996 | 535 | 535 |
1997 | 544 | 544 |
1998 | 546 | 546 |
1999 | 553 | 553 |
2000 | 556 | 556 |
2001 | 567 | 567 |
2002 | 579 | 579 |
2003 | 585 | 585 |
2004 | 585 | 585 |
2005 | 585 | 470 |
2006 | 585 | 438 |
2007 | 589 | 438 |
2008 | 595 | 438 |
2009 | 609 | 438 |
2010 | 609 | 438 |
2011 | 614 | 438 |
2012 | 628 | 438 |
2013 | 630 | 438 |
2014 | 641 | 438 |
2015 | 654 | 438 |
2016 | 682 | 438 |
2017 | 695 | 438 |
2018 | 717 | 438 |
2019 | 740 | 438 |
2020 | 765 | 438 |
2021 | 765 | 450 |
2022 | 806 | 450 |