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Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer- behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
Ab dem 1. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises
· für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)
· zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs (grün/orange) sowie
· eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind,
die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:
Schwerbehinderte Menschen
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Schwerkriegsbeschädigte Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl.“
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.
Hinweise:
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr die zuschlagpflichtigen D-Züge nutzen.
Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.
Weitere Hinweise finden Sie
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Hier finden Sie Ausarbeitungen zum Öffentlichen Personenverkehr
Anforderungskatalog an die barrierefreie Ausstattung von Fahrzeugen im schienengebundenen Regionalverkehr sowie an Betriebliche Regelungen zur barrierefreien Nutzung des Regionalverkehrs
BKB-Projekt
Dipl.Ing. Peter Woltersdorf, freier Mitarbeiter, Hamburg
Eberhard Tölke, Gemeinsamer Fachausschuss Umwelt und Verkehr GFUV, Gera
Dr. Volker Sieger, Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität IbGM, Mainz
Februar 2011
Anforderungskatalog
(2.3 MB)weiterführende Links zum Thema finden Sie
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