Aufgaben & Ziele

Unsere Welt ist eine Welt des Sehens. Die gesamte Lebensumgebung ist auf diesen Sinn ausgerichtet. Über 80 % aller Wahrnehmungen nimmt der sehende Mensch heute über die Augen auf. Entsprechend gravierend sind die Konsequenzen für Menschen, die nicht oder nicht gut sehen können. Sie sind deutlich eingeschränkt in der Mobilität, der Kommunikation und im Zugang zu Informationen.

Sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben gibt es kaum einen Bereich, der durch Blindheit oder eine Sehbehinderung nicht beeinträchtigt würde. Und deshalb gibt es auch kaum einen Bereich, in dem der DBSV nicht aktiv daran arbeitet, die Lebenssituation der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zu verbessern.

Auszüge aus der Satzung des DBSV

§ 2 Zweck und Aufgaben

(...)

  • 3. (Der DBSV) vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen von Menschen, die sehbehindert, blind, hörsehbehindert oder taubblind sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann; eingeschlossen sind solche Interessen, die sich bei den betroffenen Menschen aus dem Zusammentreffen mit zusätzlichen Behinderungen ergeben.
  • 4. Ausgerichtet auf die vorstehend genannten Personen sind die Zwecke des Verbandes:
    • a) die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung der Betroffenen,
    • b) die Förderung ihrer Selbstbestimmung,
    • c) die Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe und Mitwirkung am Leben in der Gesellschaft,
    • d) die Erhaltung und Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung sowie
    • e) die Förderung der Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • 5. Diese Aufgaben erfüllt er insbesondere durch:
    • a) Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzesanwendung,
    • b) Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Verbandsklagen in behinderungs-spezifischen Angelegenheiten,
    • c) Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
    • d) Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und Mitwirkung bei der Erschließung neuer Erwerbsmöglichkeiten,
    • e) Förderung der medizinischen Rehabilitation und von Maßnahmen zur Verhütung von Sehbehinderung und Blindheit,
    • f) Bereitstellung von Informationen zu medizinischen Fragen und von Hilfen zur Bewältigung krankheits- oder patientenbezogener Probleme, namentlich durch den Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen,
    • g) Durchsetzung von Barrierefreiheit und Universal Design in allen Lebensbereichen, unter anderem durch Aushandeln von Zielvereinbarungen,
    • h) Förderung der Entwicklung und der Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel,
    • i) Aufklärung, Beratung und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes,
    • j) Förderung sowohl der spezifischen als auch der inklusiven Erziehung und Bildung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher,
    • k) Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen im öffentlichen Raum,
    • l) Unterstützung kultureller und sportlicher Betätigung blinder und sehbehinderter Menschen,
    • m) Unterhaltung von Einrichtungen beziehungsweise Beteiligung an deren Trägerschaft sowie Förderung von Einrichtungen, die der Rehabilitation oder der Erholung dienen,
    • n) Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung aller geeigneten Medien,
    • o) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im In- und Ausland,
    • p) Maßnahmen der Entwicklungshilfe,
    • q) Errichtung von und Beteiligung an rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Stiftungen.(...)