Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Bremen

Das Blindengeld in Bremen heißt Landespflegegeld. Rechtliche Grundlage ist das Bremische Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 494,99 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 vollständig auf das Blindengeld angerechnet. Man erhält also die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhält man ein Blindengeld in Höhe von 178,99 € monatlich. Pflegebedürftige der Pflegegrade 3, 4 und 5 erhalten kein Blindengeld, da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt. Ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe eine Kürzung stattfindet ist, ob und in welcher Höhe Kosten der Unterbringung durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden.

Minderjährige

Ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 247,50 € monatlich.

Pflegeleistungen werden vollständig auf das Blindengeld angerechnet. Da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 kein Blindengeld. Sie erhalten allein die Leistungen der gesetzlichen oder ggf. einer privaten Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt. Ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe eine Kürzung stattfindet ist, ob und in welcher Höhe Kosten der Unterbringung durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Bremen

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Bremen. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Bremen seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 383
1990 451 383
1991 474 383
1992 488 383
1993 510 383
1994 527 383
1995 530 383
1996 535 383
1997 544 383
1998 546 383
1999 553 383
2000 556 383
2001 567 332
2002 579 340
2003 585 344
2004 585 344
2005 585 344
2006 585 344
2007 589 344
2008 595 348
2009 609 358
2010 609 358
2011 614 362
2012 628 370
2013 630 370
2014 641 370
2015 654 385
2016 682 401
2017 695 408
2018 717 422
2019 740 435
2020 765 450
2021 765 450
2022 806 474