Usability-Check

Wenn es darum geht digitale Angebote auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen, sind Usability-Checks oder Nutzungstests mit Menschen mit Behinderungen eine wichtige Ergänzung zu Konformitätsprüfungen. Der DBSV vermittelt den Kontakt zwischen blinden und sehbehinderten Testanwenderinnen und -anwendern und Anbietern digitaler Angebote.

Usability aus der Perspektive blinder und sehbehinderter Menschen

Usability, auch Gebrauchstauglichkeit oder Nutzerfreundlichkeit genannt, beschreibt laut Norm  das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzende in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und mit Zufriedenheit zu erreichen (DIN EN ISO 9241). Die Standards und Normen zu digitaler Barrierefreiheit gewährleisten nicht in jedem Fall auch die Nutzerfreundlichkeit digitaler Angebote. Das kann dazu führen, dass auch die Zugänglichkeit beeinträchtigt wird.

Zwei Beispiele: Die Norm zu digitaler Barrierefreiheit gibt vor, dass Webseiten via Tastatur bedienbar sein müssen. Wenn Nutzende aber 15 Mal die Tab-Taste drücken müssen, um durch das Menü zum Inhalt einer Webseite zu gelangen, mag das normkonform sein, es ist jedoch nicht nutzerfreundlich zugänglich. Ebenso ist es für Nutzende, die eine starke Vergrößerung benötigen, wenn Buttons und Infotexte für zwei aufeinander folgende Aktionen räumlich weit voneinander entfernt liegen – auch wenn die Norm dazu keine Angaben macht.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben in ihren Nutzungsumgebungen ganz spezielle Anforderungen an die Usability. Die digitale Welt ist stark visuell geprägt. Sie erschließt sich für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung oft nur unter Einsatz von technischen Hilfen, die die visuellen Inhalte für sie zugänglich machen. Dieses Erfahrungswissen von Expertinnen und Experten in eigener Sache kann und sollte via Usability-Checks für die Entwicklung und Umsetzung qualitativ hochwertiger digitaler Angebote genutzt werden.

In den folgenden Videos von tetra logic wird vorgeführt, wie blinde und sehbehinderte Menschen digitale Anwendungen benutzen. Weitere Informationen zu digitaler Barrierefreiheit finden Sie außerdem auf unserer Webseite zum Thema Digitalisierung.

Video Screenreader (eng.)

Video Vergrößerungssoftware (eng.)

Für Anbieter digitaler Angebote: Vermittlung zum Usability Check

Der DBSV vermittelt Anbietern von digitalen Angeboten den Kontakt zu blinden und sehbehinderten Expertinnen und Experten in eigener Sache für einen Usability-Check.

Voraussetzungen für die Vermittlung sind:

  1. die Bereitschaft, für den Usablity-Check eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen und
  2. die Konformität vorab zu prüfen, da ein Usability-Check mit assistiven Technologien ansonsten gegebenenfalls nicht durchführbar ist.

Gern beraten wir Sie rund um das Thema assistive Technologien, Usability und Durchführung von Usability-Checks. Kontaktieren Sie uns dazu gern unter usability@dbsv.org.

Um einen Usability-Check bei uns anzufragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an usability@dbsv.org

Für blinde und sehbehinderte Menschen: Aufnahme in den Usability-Pool

Blinde und sehbehinderte Menschen mit Interesse daran, auf Anfrage und gegen Aufwandsentschädigung Usability-Checks von Websites, Apps, digitalen Dokumenten und anderen digitalen Anwendungen durchzuführen, melden sich bitte bei Rose Jokic und Anna Schneider unter usability@dbsv.org.

Die Aufnahme in unseren Usability-Pool erfordert keine besonderen Voraussetzungen. Wir bieten allen Interessierten eine Informationsveranstaltung zur Vorbereitung sowie bei Bedarf Workshops an. Gern beantworten wir auch persönlich alle aufkommenden Fragen. Sprechen Sie uns einfach an.

Weiterlesen zu digitaler Barrierefreiheit

Kontakt

Rose Jokic und Anna Schneider
E-Mail: digital-barrierefrei@dbsv.org