Nationales Handlungskonzept „Inklusive Bildung“ des Deutschen Behindertenrates.

Der  Deutsche Behindertenrat begrüßt das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und die damit verbundene Verpflichtung gemäß Artikel 24 BRK, die inklusive Bildung in Deutschland endlich spürbar voranzubringen. Inklusion fordert im deutschen Bildungssystem umfangreiche Änderungen, die jedoch unerlässlich sind, damit behinderte und nicht behinderte Kinder endlich gemeinsam lernen können. Aus Sicht des Deutschen Behindertenrates braucht es zur Verwirklichung der inklusiven Bildung in Deutschland ein umfassendes Handlungskonzept in Bund, Ländern und Kommunen. Für ein solches Handlungskonzept stellt der Deutsche Behindertenrat folgende Forderungen auf: