Blindengeld

Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).

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Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich, wie Sie der folgenden Blindengeld-Deutschlandkarte entnehmen können. Die Leistungsbeträge variieren zudem für Minderjährige und Erwachsene, für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und für Pflegebedürftige, wie Sie den Unterseiten zu den Bundesländern entnehmen können. Außerdem wird nur in sieben Bundesländern das "kleine Blindengeld" für hochgradig sehbehinderte Menschen (auch Sehbehindertengeld genannt) gezahlt und es ist nur in acht Bundesländern eine Leistung für Menschen mit zusätzlichen Höreinschränkungen oder Taubblindheit vorgesehen.

Falls man blind und sozialhilfeberechtigt ist, bekommt man für seine blindheitsbedingten Ausgaben 841,77 Euro (Volljährige) bzw. 421,61 Euro (Minderjährige) monatlich (Stand: Juli 2023). Das Blindengeld wird dann durch die sogenannte "Blindenhilfe" aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man als alleinstehende Person nicht mehr als 10.000 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 1.126 Euro monatlich verdienen (Stand Januar 2024).
Mehr Infos im Newsletter dbsv-direkt Nr. 11-17 "Vermögensgrenzen für Blindenhilfe gestiegen" vom 3. April 2017.

Blindengeld-Deutschlandkarte

Stand: August 2023

Wenn Sie mit der Maus über die Karte streichen, werden die einzelnen Bundesländer angezeigt. Per Doppelklick werden Sie zu den Informationen über das Blindengeld im jeweiligen Bundesland weitergeleitet.

Die Euro-Beträge, die in der Liste der Bundesländer sowie in den Grafiken und Tabellen der Länderseiten dargestellt werden, wurden gegebenenfalls gerundet. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Hinweis: Die Bundesländer stehen in alphabetischer Reihenfolge, bitte beachten Sie folgende Ausnahmen aus technischen Gründen:

  • Berlin (hinter Brandenburg)
  • Bremen (hinter Niedersachsen)
  • Hamburg (hinter Schleswig-Holstein)

Baden-Württemberg

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Bayern

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 651 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Brandenburg

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 346 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Berlin

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 612 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Hessen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 658 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Mecklenburg-Vorpommern

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 430 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Niedersachsen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Bremen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 450 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Nordrhein-Westfalen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 473 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Rheinland-Pfalz

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Saarland

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 450 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Sachsen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 350 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Sachsen-Anhalt

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 378 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Schleswig-Holstein

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 300 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Hamburg

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 583 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Thüringen

Blindengeld für den Großteil der Empfänger: 400 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte auf Karte klicken!

Wenn Sie ein Bundesland anklicken (siehe nachfolgende Liste der Bundesländer), werden die Beträge, die in diesem Bundesland monatlich gezahlt werden, detailliert wiedergegeben und zwar aufgefächert nach Altersgruppen, Anrechnungsbeträgen bei Pflegebedürftigkeit, bei Unterbringung in stationären Einrichtungen und ggf. Leistungen für hochgradig Sehbehinderte, Taubblinde oder Hör-Sehbehinderte. Außerdem wird Ihnen gezeigt, wie sich die Blindengeldleistung in diesem Bundesland seit Anfang der 90er Jahre entwickelt hat. Zum Vergleich wird danebengestellt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

Die Neugestaltung der Blindengeldkarte wurde mit freundlicher Unterstützung der DAK durchgeführt.

Oranger Text auf weißem Hintergrund: "DAK Gesundheit Ein Leben Lang"

Video "Blind und ausgebremst"

Das Video wurde von „represent“ erstellt, einem wöchentlichen Videoformat, das auf YouTube, zeit.de und funk.net erscheint. Es schildert den Fall des blinden Judokas Shugaa Nashwan, der von Hessen nach Niedersachsen gezogen ist und nun deutlich weniger Blindengeld erhält. DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller erläutert die Forderungen des DBSV zum Blindengeld, Sören Pellmann (Die Linken) und Wilfried Oellers (CDU/CSU) vertreten die Positionen ihrer jeweiligen Partei.

Das Video wird leider nur ohne Audiodeskription angeboten, der Inhalt ist aber trotzdem auch für blinde Menschen nachvollziehbar. Hier finden Sie die YouTube-Infobox, weitere Informationen sowie Kommentare zum Video "Blind und ausgebremst".

Liste der Bundesländer