Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Brandenburg

Das Blindengeld in Brandenburg heißt Landespflegegeld. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose – LPflG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 345,80 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 187,80 € geleistet.

Im Falle des Pflegegrades 3 erhält man ein monatliches Blindengeld in Höhe von 73,30 €.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 erhalten kein Blindengeld, da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohner in „Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) erhalten kein Blindengeld.

Minderjährige

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 172,90 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 14,90 € geleistet.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 3, 4 und erhalten 5 kein Blindengeld, da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohner in „Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) erhalten kein Blindengeld.

 

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Brandenburg

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Brandenburg. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Brandenburg seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1992 307 307
1993 392 392
1994 411 429
1995 429 409
1996 535 409
1997 544 332
1998 546 332
1999 553 332
2000 556 332
2001 567 332
2002 579 332
2003 585 266
2004 585 266
2005 585 266
2006 585 266
2007 589 266
2008 595 266
2009 609 266
2010 609 266
2011 614 266
2012 628 266
2013 630 266
2014 641 266
2015 654 266
2016 682 319
2017 695 319
2018 717 346
2019 740 346
2020 765 346
2021 765 346
2022 806 346