Selbstauskunft

Selbstauskunft über Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen.

Als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) die „Leitsätze der Selbsthilfe“ für die Zusammenarbeit u.a. mit Wirtschaftsunternehmen ratifiziert.

In diesem Zusammenhang veröffentlicht der DBSV jährlich eine Selbstauskunft über Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen gemäß der Definition der „Leitsätze der Selbsthilfe“ in der Version von 2022.

  • Name des Verbandes: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
  • Berichtsjahr: 2022
  • Zahl der Mitgliedsorganisationen und -einrichtungen zum 31.12.2022: 57 Verbände
  • Gesamteinnahmen im Jahr 2022: 3.737.477,32 €
  • Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen gemäß Definition der „Leitsätze der Selbsthilfe“ in der Version 2022: 203.473,22 €
  • Prozentualer Anteil dieser Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen an den Gesamteinnahmen des DBSV: 5,43 %

Diese Erklärung wird ausschließlich für die oben genannte Organisation abgegeben. Gegebenenfalls werden mit uns verbundene Organisationen und Organisationseinheiten jeweils eigene Berichte abgeben.

1. Spenden und Mitgliedsbeiträge

a) Spenden

Im Berichtsjahr erhielt der Verband zwölf Zuwendungen in Gesamthöhe von 44.100,00 Euro und ansonsten keine weiteren Leistungen in Form von Geldbeträgen oder Sachspenden von Wirtschaftsunternehmen gemäß der Definition der „Leitsätze der Selbsthilfe“ in der Version von 2022

  • MSD Sharp & Dohme GmbH für „Inklusives Design“ und DBSV Förderkreis
  • Novartis Pharma GmbH für Aktionsbündnis und Fachtagung „Sehen im Alter“ sowie DBSV Förderkreis
  • Vanda Pharmaceuticals Germany GmbH für DBSV Förderkreis
  • Bayer Vital GmbH für DBSV Förderkreis
  • Roche Pharma AG für DBSV Förderkreis
  • Gensight Biologics für DBSV Förderkreis
  • H. Papenmeier GmbH & Co. KG für DBSV Förderkreis
  • Profilbeton GmbH für DBSV Förderkreis

Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sind diese Zuwendungen mit keinerlei Leistungen des Geldempfängers verbunden.

b) Mitgliedsbeiträge

In manchen Selbsthilfeorganisationen ist es nach der Satzung möglich, dass Wirtschaftsunternehmen Mitglieder werden; in unserer Organisation liegt folgende Situation vor:

In unserem Verband gibt es keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder.

2. Sonstige Erlöse

Wirtschaftliches Handeln des Verbandes kann seinen Ausdruck finden in der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der DBSV war in folgenden Bereichen tätig:

a) Sponsoring-Verträge

Mit den folgenden Unternehmen gemäß der Definition der „Leitsätze der Selbsthilfe“ in der Version von 2022 wurden Sponsoring-Verträge hinsichtlich der aufgelisteten Projekte geschlossen:

  • Novartis Pharma GmbH für Deutschen Hörfilmpreis, Video für Alle, DBSV-Inform und barrierefreie Internetprojekte
  • PFIZER Deutschland GmbH für Hörfilminitiativen und Deutschen Hörfilmpreis

Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, werden dem Sponsor als Gegenleistungen ausschließlich Kommunikations- und Duldungsrechte gewährt. (Duldungsrechte liegen vor, wenn der geförderte Verein dem Sponsor nur die Nutzung seines Namens zu Werbezwecke in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist.) Werbung durch den Verband für den Sponsor und seine Produkte findet nicht statt. Der Verband lässt nicht zu, dass in den verabredeten Projekten für verschreibungspflichtige Produkte geworben wird.

Die Gesamtsumme der Sponsoring-Unterstützung im Berichtsjahr durch Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen betrug 101.150,00 Euro.

b) Weitere Einnahmen aus Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Der DBSV hat im Berichtsjahr Anzeigenflächen im Verbandsmagazin vermarktet. Werbung für verschreibungspflichtige Produkte in der Mitgliederzeitschrift oder an Ständen lässt der DBSV nicht zu. Ansonsten gab es keine weiteren Aktivitäten.

Die Gesamtsumme der Einnahmen aus Anzeigen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen im Berichtsjahr betrug 58.223,22 Euro.

3. Sachzuwendungen, Dienstleistungsersatz und Verzicht auf Erstattungen

Der DBSV hat im Berichtsjahr keine Sachzuwendungen, Dienstleistungsersatz erhalten bzw. auf Erstattungen verzichtet.

4. Zusammenfassung

Aus denen im Bericht unter Punkt 1 bis 3 genannten Beträgen ergibt sich folgende Gesamtaufstellung der Einnahmen:

Einnahmen aus 1a / Spenden: 44.100,00 €

Einnahmen aus 1b / Mitgliedsbeiträge: 0,00 €

Einnahmen aus 2a / Sponsoring: 101.150,00 €

Einnahmen aus 2b / Anzeigen: 58.223,22 €

Einnahmen aus 3 / Sachzuwendungen: 0,00 €

Gesamtsumme: 203.473,22 €

Anmerkung:

Als Wirtschaftsunternehmen gemäß der Definition der „Leitsätze der Selbsthilfe“ in der Version von 2022 gelten insbesondere Unternehmen, die aufgrund der satzungsgemäßen Verbandsziele geeignet sind, Einfluss zu nehmen, z.B. pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln.

Wir erklären, in keinerlei Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen zu stehen.

Andreas Bethke, Geschäftsführer