Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Bayern

Rechtliche Grundlage ist das Bayerische Blindengeldgesetz – BayBlindG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 716,00 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 570,64 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 536,15 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 358,00 € monatlich.

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ebenfalls Leistungen nach dem Blindengeldgesetz. Es wird häufig Sehbehindertengeld genannt. Es beträgt unabhängig vom Lebensalter monatlich 214,80 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Sehbehindertengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Sehbehindertengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Sehbehindertengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 69,44 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 34,95 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Sehbehindertengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt mindestens 107,40 € monatlich.

Leistungen für Menschen mit (zusätzlicher) Höreinschränkung

Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten einen Betrag in Höhe von 1.432,00 € monatlich.

Menschen, die hochgradig sehbehindert und gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG (Hörverlust von mindestens 80 %) sind, erhalten einen Betrag in Höhe von 429,60 € monatlich.

Auch hier gilt: Bei einem Bezug von Pflegeleistungen oder bei einem Aufenthalt in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ wird das Blindengeld gekürzt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Bayern

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Bayern. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Bayern seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 454
1990 451 468
1991 474 Info fehlt
1992 488 506
1993 510 529
1994 527 545
1995 530 545
1996 535 545
1997 544 545
1998 546 546
1999 553 553
2000 556 556
2001 567 567
2002 579 579
2003 585 585
2004 585 497
2005 585 497
2006 585 497
2007 589 500
2008 595 505
2009 609 518
2010 609 518
2011 614 523
2012 628 534
2013 630 535
2014 641 544
2015 654 556
2016 682 579
2017 695 590
2018 717 610
2019 740 629
2020 765 651
2021 765 651
2022 806 685