Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Sachsen-Anhalt

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 424,44 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder teilstationäre Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 279,08 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 244,59 €

Bewohnerinnen und Bewohner, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten ein Blindengeld in Höhe von 212,22 € monatlich. Ausnahmen: Die betroffene Person oder ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteter tragen die Kosten überwiegend selbst oder es handelt sich um eine stationäre Einrichtung zur schulischen und beruflichen Ausbildung. In diesen Fällen findet keine Kürzung des Blindengeldes statt.

Minderjährige

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 294,76 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder teilstationäre Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 149,40 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 114,91 €

Bewohnerinnen und Bewohner, die in „Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ leben, erhalten ein Blindengeld in Höhe von 147,38 € monatlich. Ausnahmen: Die betroffene Person oder ein nach bürgerlichem Recht unterhaltsverpflichteter tragen die Kosten überwiegend selbst oder es handelt sich um eine stationäre Einrichtung zur schulischen und beruflichen Ausbildung. In diesen Fällen findet keine Kürzung des Blindengeldes statt.

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein „kleines“ Blindengeld in Höhe von 61,30 € monatlich.

Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.

Gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen erhalten einen Betrag in Höhe von 61,30 € monatlich.

Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Sachsen-Anhalt

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Sachsen-Anhalt. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Sachsen-Anhalt seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1992 307 307
1993 392 392
1994 411 411
1995 429 Info fehlt
1996 535 Info fehlt
1997 544 429
1998 546 429
1999 553 429
2000 556 429
2001 567 429
2002 579 430
2003 585 350
2004 585 350
2005 585 350
2006 585 350
2007 589 350
2008 595 350
2009 609 350
2010 609 350
2011 614 350
2012 628 350
2013 630 350
2014 641 320
2015 654 320
2016 682 320
2017 695 320
2018 717 320
2019 740 360
2020 765 375
2021 765 378
2022 806 401