Beantragung eines Blindenführhundausweises

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Blindenführhundhalter beim DBSV stimmte das Präsidium der Herausgabe eines Blindenführhundausweises im Jahr 2007 zu.

Die Ausstellung eines derartigen Führhundausweises kann über die Geschäftsstelle des DBSV, Rungestr. 19, 10179 Berlin, unter Beibringung und Vorlage von nachfolgenden Unterlagen beantragt werden.

Der Blindenführhundausweis ist immer nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis des Führhundhalters gültig, um Missbrauch dieses Dokuments zu unterbinden. Er dient der Legitimation des Blindenführhundes in der Öffentlichkeit und Klärung möglicher unterschiedlicher Auffassungen in Zweifelsfällen.

Dieser Ausweis ähnelt in Form und Größe dem Schwerbehindertenausweis, gibt auf seinen beiden Innenseiten Auskunft über den Blindenführhund (links) sowie seinen Halter (rechts) und informiert Dritte über die Zulassung von Blindenführhunden in Geschäften, die Kennzeichnungsverordnung im Straßenverkehr (§2 Fahrerlaubnisverordnung) und seine kostenlose Beförderung im ÖPNV und Fernverkehr (SGB IX, § 145 Abs.2). Dieser Ausweis befindet sich in einer durchsichtigen Plastikhülle.

Für die Angaben zum Blindenführhund sind unbedingt notwendig:

  • ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich) im Format 4,5x3,5 cm (Passbildformat)
  • Name des Hundes
  • Rasse des Hundes
  • Farbe des Hundes
  • Wurftag
  • Geschlecht des Hundes
  • Chip-/Tätowiernummer
  • Name der Führhundschule

Für die Angaben über den Halter des Blindenführhundes sind weiterhin notwendig:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • wenn vorhanden, das Datum der Gespannprüfung
  • DBSV-Mitgliedsnummer bei Mitgliedern

Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben auf Vollständigkeit zu prüfen, um somit unnötige Nachfragen zu vermeiden.

Für die Ausstellung eines Führhundausweises werden folgende Bearbeitungsgebühren per Rechnung fällig:

  • DBSV-Mitglieder zahlen 5,00 € Bearbeitungsgebühr
  • Nichtmitglieder zahlen 15,00 € Bearbeitungsgebühr

Die oben genannten Angaben sind formlos direkt per Post unter Zuhilfenahme von Assistenz an den DBSV, Rungstr. 19, 10179 Berlin, zu senden. Rückfragen sind über s.schippenbeil@dbsv.org oder 030-28 53 87 130 möglich.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Postadresse für den Versand des Führhundausweises bei der Beantragung mitzuteilen.

Ansicht Vorderseite Blindenführhundausweis
Vorderseite Blindenführhundausweis